Verkehr und Logistik

Mehr Verkehrssicherheit durch Rechtsabbiegeassistenten

Laut EU-Verordnung 2019/2144 sind Abbiegeassistenten seit dem 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab dem 7. Juli 2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht. 
„Jeder Abbiegeassistent, der zum Einsatz kommt, bedeutet mehr Sicherheit für Radfahrer, Fußgänger, Lkw- und Busfahrer“, so Bundesverkehrsminister Wissing. Deshalb ist es der Bundesregierung weiterhin ein Anliegen, dass möglichst viele Lkw und Busse mit Abbiegeassistenten nachgerüstet werden. Wer mit Abbiegeassistent fährt, schützt Leben!

Abbiegeassistenten werden gefördert

Neben der „Aktion Abbiegeassistent“ unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Aus- und Nachrüstung von Kfz mit Abbiegeassistenzsystemen über zwei Förderprogramme:
  • Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs können den Einbau von Abbiegeassistenten in schwere Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen über das De-Minimis-Programm fördern lassen.
  • Alle anderen, zum Beispiel Kommunen und Unternehmen, können ihre Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und Busse ab neun Sitzplätzen über das Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ fördern lassen.
Mehr über die Möglichkeiten, eine Förderung zum Einbau von Abbiegeassistenten zu beantragen, erfahren Sie beim Bundesverkehrsministerium.

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Juli 2022