Verkehr und Logistik

Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August eines jeden Jahres ist der Lkw-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. 
Unter das Verbot fallen folgende Fahrzeuge:
Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lkw mit Anhänger dürfen zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten auf den in Absatz 2 genannten Autobahnen und den in Absatz 3 genannten Bundesstraßen nicht geführt werden.
Genauere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.