Verkehr und Logistik

Güterkraftverkehr ab 2,5t genehmigungspflichtig

Änderung durch das “Mobilitätspaket I” seit dem 21. Mai 2022
Werden grenzüberschreitende Transporte im gewerblichen Güterkraftverkehr durchgeführt, müssen seit dem 21. Mai 2022 alle Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse (zHm) von mehr als 2,5 Tonnen über eine Genehmigungsabschrift verfügen.
Das bedeutet, dass Unternehmen, die lediglich Fahrzeuge bis 3,5 t zHm im grenzüberschreitenden Einsatz haben, eine Genehmigung bei der zuständigen Unteren Verkehrsbehörde (aktuell sind dies die zuständigen Landratsämter) beantragen müssen. 
Güterkraftverkehrsunternehmer, die Fahrzeuge von höchstens 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nutzen und bereits seit zehn Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung grenzüberschreitend tätig sind, können von der Fachkundeprüfung befreit werden. 

Nur wenn die einzelnen Beförderungen für Dritte gegen Entgelt ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland (Binnentransporte) durchgeführt werden, bleibt es auch über den 21. Mai 2022 hinaus bei der bekannten 3,5 t-Grenze bezüglich der Genehmigungspflicht.

Übersicht der Anforderungen zur Genehmigung des Güterkraftverkehrs ab zHm 2,5 t
Güterkraftverkehr 
zHm ab 3,5 t
grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
zHm zwischen 2,5 und 3,5 t
Genehmigungspflichtig
ja
ja (seit 21.05.2022)
Berufszugangsvoraussetzungen: 
Finanzielle Leistungsfähigkeit
9.000 EUR für das 1. Fahrzeug
5.000 EUR für jedes weitere Fahrzeug
1.800 EUR für das 1. Fahrzeug
900 EUR für jedes weitere Fahrzeug
Persönliche Zuverlässigkeit
Auszüge aus dem Bundeszentral-, dem Gewerbezentral- und auch dem Fahreignungsregister
Auszüge aus dem Bundeszentral-, dem Gewerbezentral- und auch dem Fahreignungsregister
Fachliche Eignung 
Fachkundenachweis bei der jeweils zuständigen IHK
Fachkundenachweis bei der jeweils zuständigen IHK
Dezember 2021