Verkehr und Logistik

Digitaler Tachograf

Auch wenn Sie selbst vorerst kein Fahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät besitzen, müssen Sie sich rechtzeitig auf die neue Technik vorbereiten. Der nächste Vorführwagen oder das nächste Mietfahrzeug für einen kurzfristigen Einsatz hat bestimmt schon den neuen digitalen Tachografen. Ohne Unternehmenskarte können diese Fahrzeuge in Ihrem Betrieb nicht verwendet werden!
Die Aufzeichnungen erfolgen mittels einer für den Fahrer ausgestellten Fahrerkarte, die Lenk- und Ruhezeiten für 28 Tage aufzeichnet. Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus. Sie ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck, der im Kontrollgerät gespeicherten Daten zur Erfüllung der Nachweispflichten. Mittels der Werkstattkarte kann die Werkstatt das Kontrollgerät prüfen, kalibrieren und die Daten herunterladen. Die Kontrollkarte ermöglicht den Behörden bei Kontrollen das Lesen, Ausdrucken und Herunterladen der Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgeräts beziehungsweise von der Fahrerkarte.
Zeichnet sich der Einsatz eines Fahrzeugs mit digitalem Tachografen in Ihrem Unternehmen ab, empfehlen wird die unverzügliche Beantragung der notwendigen Unternehmens- und Fahrerkarten bei Ihrer zuständigen Ausgabestelle. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass gegebenfalls gleich mehrere Fahrer mit der Fahrerkarte ausgerüstet werden, damit das Fahrzeug nicht aufgrund fehlender Fahrerkarten stehen bleiben muss. Antragsberechtigt für Fahrerkarten sind nur die Fahrer, die bereits über den Führerschein im Scheckkartenformat verfügen. Liegt dieser nicht vor, muss erst die Umschreibung auf das neue Format beantragt werden.
Ausgabestellen für die Fahrer- und Unternehmenskarten sind in Baden-Württemberg die einzelnen Service-Center von DEKRA und TÜV. 
März 2020