Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg
Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das rahmensetzende, integrierende Gesamtkonzept für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Landes. An ihm sind alle räumlichen Planungen, insbesondere die Regionalplanung, die kommunale Bauleitplanung und die fachlichen Einzelplanungen zu orientieren. Derzeit gilt der LEP 2002, der seit 21.08.2002 rechtsverbindlich ist.