Standortpolitik

Bauleitplanung

Bauleitplanung mit der IHK
Mit Bauleitplänen (Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen) ordnet die Kommune die städtebauliche Entwicklung in ihrem Gebiet in verbindlicher Wirkung. Der Flächennutzungsplan gibt Auskunft darüber, welche Flächen für Wohnen und welche für gewerbliche Nutzungen bestimmt sind. Der Bebauungsplan legt fest, in welchen Bereichen einer überplanten Fläche gebaut werden darf, welche Art der Nutzung möglich ist und in welchem Umfang die Nutzung betrieben werden kann. Nur auf bestimmten Flächen dürfen sich Industriebetriebe ansiedeln. Auch Bürohäuser, Handelsbetriebe oder Hotels dürfen in der Regel nur in eigens vorgesehenen Gebieten errichtet werden.
Die IHK Hochrhein-Bodensee ist als Trägerin öffentlicher Belange bei der Aufstellung oder Änderung der Bauleitpläne beteiligt. Sie wird frühzeitig angehört und bekommt Einsicht in die kompletten Planungsunterlagen. In ihren Stellungnahmen bringt die IHK das Interesse und die Betroffenheit der Mitgliedsunternehmen gegenüber der planenden Kommune zur Geltung. Außerdem informiert die IHK Firmen, wenn diese von den vorgelegten Planungen in ihrem Betrieb negativ beeinflusst werden könnten. In solchen Fällen hilft die IHK ihren Mitgliedsunternehmen mit Rat und Tat.