Bauleitplanung
Mit der Bauleitplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung in den Städten und Gemeinden gesichert werden. Die IHK wird als Träger öffentlicher Belange an den Bauleitplanverfahren beteiligt und vertritt in ihren Stellungnahmen die Interessen der
regionalen Wirtschaft ausgleichend und abwägend. Über Planungsinhalte und mögliche Konsequenzen aus den planungsrechtlichen Festsetzungen können sich interessierte und betroffene Unternehmen bei der IHK informieren und beraten lassen. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn Mitgliedsunternehmen von den Planungen in ihrem Fortbestand negativ beeinflusst werden könnten.
Ihr Ansprechpartnerin: Lena Häsler, Tel. 07531 2860-130 bzw. 07622 3907-130