Nr. 106498
Standortpolitik

Bauleitplanung

Standortpolitik

Mit der Bauleitplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung in den Städten und Gemeinden gesichert werden. Die IHK wird als Träger öffentlicher Belange an den Bauleitplanverfahren beteiligt und vertritt in ihren Stellungnahmen die Interessen der regionalen Wirtschaft ausgleichend und abwägend. Über Planungsinhalte und mögliche Konsequenzen aus den planungsrechtlichen Festsetzungen können sich interessierte und betroffene Unternehmen bei der IHK informieren und beraten lassen. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn Mitgliedsunternehmen von den Planungen in ihrem Fortbestand negativ beeinflusst werden könnten. Ihr Ansprechpartnerin: Lena Häsler, Tel. 07531 2860-130 bzw. 07622 3907-130

Bauleitplanung

Was ist ein Flächennutzungsplan? Und was ein Bebauungsplan? Welche Auswirkungen haben diese Planungsinstrumente für Sie und Ihr Gewerbe? Hier erfahren Sie mehr!

Bauleitplanung

Erfahren Sie mehr über die Entstehung eines Bebauungsplanes - wie sind die Verfahrensschritte und wo können Sie Einfluss nehmen?