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Datenschutzinformationen für Auszubildende

Informationspflichten gegenüber Auszubildenden, Umschülern, Teilnehmer an Berufsausbildungsvorbereitungemaßnahmen sowie Prüfungsteilnehmern im Rahmen von Zwischen- und Abschlussprüfungen gem. Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrem Berufsausbildungsverhältnis bzw. Umschulungsvertrag oder Ihrer Berufsausbildungsvorbereitung und der Betreuung Ihres in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragenen Ausbildungsberufs und dem Ablegen Ihrer Prüfungen vor der IHK. 
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
IHK Hochrhein Bodensee
Reichenaustr. 21, D-78467 Konstanz
E-Mail: info@konstanz.ihk.de
Telefon: +49(0)7531-2860-100
Vertretungsberechtigte: 
Thomas Conrady (Präsident)
Prof. Dr. Katrin Klodt-Bußmann (Hauptgeschäftsführerin)
Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten
SüdWest Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ludwig-Erhard-Allee 10
D-76131 Karlsruhe
Telefon: +49 721 5099-8769
Telefax:  +49 721 5099-8701
E-Mail: datenschutz@konstanz.ihk.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben für die Führung des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse, die Überwachung der Durchführung des Ausbildungsverhältnisses, die Beratung der an der Ausbildung Beteiligten sowie die Organisation bzw. Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen und die Ausstellung von Prüfungszeugnissen sowie ggf. deren Zweitschriften.
 Gemäß § 71 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die Industrie- und Handelskammern zuständig für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Berufen nach dem BBiG. Zu unseren gesetzlichen Aufgaben nach § 34 BBiG gehört es, ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzurichten und zu führen. Während der Dauer des Ausbildungsverhältnisses sind wir außerdem für die Überwachung der Durchführung der Ausbildung (§ 76 BBiG) und die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie die Erstellung von Prüfungszeugnissen (§§ 37, 48 BBiG) und die Erstellung von Statistiken verantwortlich. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO iVm Berufsbildungsgesetz (BBiG) (u. a. §§ 27 ff., 32 ff., 34 ff., 37 ff., 76 BBiG) verarbeitet. Die Berufsbildung wird nach der Ausbildungsordnung, dem einschlägigen Ausbildungsberufsbild, dem BBiG und den Bestimmungen des Berufsausbildungsvertrages durchgeführt.
Folgende Daten werden verarbeitet:
Ausbildung:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Auszubildenden
- Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche Vorbildung
- erforderlichenfalls Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
- Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung ggf. Schwerpunkt bzw. Wahlbausteine/ -qualifikation
- Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit
- Datum des Beginns der Berufsausbildung
- Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen
- Name und Anschrift des Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst
- Prüfungsergebnisse und Noten
- Ggf. Gesundheitsdaten aus einer Erstuntersuchung, bei Rücktritt von einer Prüfung oder im Zusammenhang mit einem Antrag auf Nachteilsausgleich
Umschulung
- Name, Vorname, Geburtsdatum der Umzuschulenden
- Anschrift und E-Mailadresse des Umzuschulenden
- Geschlecht, Staatsangehörigkeit, zuletzt besuchte Schule und allgemeinbildender Schulabschluss
- Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung, ggf. Schwerpunkt bzw. Wahlbausteine/ -qualifikation
- Datum des Abschlusses des Umschulungsvertrages, Umschulungszeit, Dauer der Probezeit
- Datum des Beginns der Umschulung
- Name und Anschrift des Umschulenden, Anschrift der Umschulungsstätte.
Einstiegsqualifizierung
- Name, Vorname, Geburtsdatum der zu Qualifizierenden
- Anschrift der zu Qualifizierenden
- Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss,
- erforderlichenfalls Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
- Bezeichnung der Einstiegsqualifizierung
- Datum des Abschlusses des Einstiegsqualifizierungsvertrages, Dauer, Dauer der Probezeit
- Datum des Beginns der Einstiegsqualifizierung
- Angabe zur Förderung nach § 54 a SGB III
- Name und Anschrift des Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst.
Organisation und Durchführung von Prüfungen
- Bestätigungen des Ausbildenden und der Berufsschule über das Vorliegen von Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (z. B. Anzahl der Fehltage während der gesamten Ausbildungszeit)
- Im Falle der Beantragung von Nachteilsausgleichen entsprechende Nachweise über die Art der Behinderung und empfohlene Maßnahmen bezogen auf eine Prüfungsdurchführung
- Ausbildungsnachweise (sog. „Berichtshefte“)
- Bei der Anmeldung zu Prüfungen verarbeiten, insbesondere erheben, wir zur erleichterten Kontaktaufnahme auch Ihre Telefonnummer/ Mobilnummer und E-Mail-Adresse
- Prüfungsergebnisse und Prüfungsstücke
Mit Ihrer Einwilligung können Sie zur erleichterten Kontaktaufnahme auch Ihre Telefonnummer und Emailadresse angeben.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- statistische Daten an die Agentur für Arbeit
- statistische Daten an das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BiBB)
- die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
- mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
- an Prüfungsausschüsse zur Abnahme der Prüfung
- ggf. an andere IHKs zwecks Übernahme der Prüfiung/Prüfungsfreistellung
- Übermittlung an eine andere IHK oder Handwerkskammer zur Durchführung der Prüfung. 
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.
Ihre Prüfungsergebnisse erhalten auf Anforderung die Ausbildungsbetriebe, § 37 Abs. 2 BBiG.
Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
Sollten personenbezogene Daten an Dienstleister oder verbundene Unternehmen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt werden, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Sie können die Informationen auch unter den oben genannten Kontaktinformationen anfordern.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Erfüllung der oben genannten Zwecke verarbeitet. Nach der Zweckerfüllung werden die vorgenannten Daten, sofern systemseitig möglich, gelöscht; andernfalls wird der Personenbezug durch Anonymisierung entfernt und ein Zugriff auf Ihre Daten gesperrt. Gesetzliche, vertragliche oder satzungsmäßige Aufbewahrungsfristen können die Löschung bzw. Sperrung der Daten hemmen. Die Verjährungsfristen können wegen §§ 195 ff. Bürgerliches Gesetzbuch bis zu dreißig Jahre betragen; die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Daneben sind die steuerrechtlichen, handelsrechtlichen, abgaberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu beachten. Die dort vorgesehenen Fristen zur Aufbewahrung/ Dokumentation betragen sechs bis zehn Jahre zuzüglich der Festsetzungsverjährung von weiteren vier Jahren. Ansonsten besteht auch die Verpflichtung zur Andienung aller Unterlagen, die die IHK Hochrhein-Bodensee nicht mehr zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigt, an das Landesarchiv Baden-Württemberg. Um nicht gegen gesetzliche Regelungen zu verstoßen oder die Möglichkeit zu verlieren, einen Anspruch durchzusetzen oder uns gegen einen solchen zu verteidigen, behalten wir uns vor, die Daten erst nach Ablauf der letzten Frist zu löschen, die die Datenspeicherung legitimiert. Im Falle der Einwilligung erfolgt mit Widerruf der Einwilligung die Datenlöschung.
Der eingetragene Ausbildungsvertrag wird aufbewahrt bis Sie das 90. Lebensjahr erreicht haben.  Zu Nachweiszwecken werden die schriftlichen Prüfungsunterlagen 2 Jahre und die Niederschriften der Prüfungsergebnisse bis zum Erreichen Ihres 90. Lebensjahres aufbewahrt. Um Zweitschriften Ihrer Prüfungszeugnisse erstellen und Bescheinigung für die Rentenklärung ausstellen zu können, löschen wir die Daten der Prüfungszeugnisse, wenn Sie das 90. Lebensjahr erreicht haben, sofern Sie zuvor keine Löschung verlangen.
Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Sie können sich an eine Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedsstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts der mutmaßlichen Verletzung wenden.
Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO
Sie haben das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die auf Grund von Artikel 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO (Datenverarbeitung, die erforderlich ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde; auf der Grundlage einer Interessensabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen, dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling im Sinne von Art. 4 Abs. 4 DSGVO, soweit zutreffend. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Für den Fall, dass Sie einer Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke widersprechen, werden wir Ihre personenbezogenen Daten für diese Zwecke nicht weiter verarbeiten. Diese gilt auch für das Profiling, soweit es mit einer solchen Direktwerbung in Verbindung steht.
Quelle der Daten
Die Daten aus dem Berufsausbildungsvertrag erhalten wir von dem Ausbildungsbetrieb. Die Daten aus dem Umschulungsvertrag oder bei Berufsausbildungsvorbereitungemaßnahmen erhalten wir von dem durchführenden Bildungs-/Maßnahmeträger.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 c und Abs. 3 b DSGVO i.V.m. §§ 10, 11, 27 bis 30, 34 bis 36, 87, 88 BBiG. 

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften zu ändern bzw. anzupassen. Derzeitiger Stand ist 01.09.2019.