Weiterbildungsstipendium - Durchstarten für Berufseinsteiger

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt talentierte und leistungsbereite junge Fachkräfte dabei, sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung zu qualifizieren und neue berufliche Möglichkeiten bis hin zur Selbständigkeit zu entdecken. Das Programm wird im Auftrag des BMBF von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) und vor Ort von den Stellen durchgeführt, die für die Berufsausbildung zuständig sind.

Wer kann sich bewerben?

  • Bewerben können sich junge Berufstätige unter 25 Jahren (zum Zeitpunkt der nächsten Aufnahme), die ihre IHK-Abschlussprüfung bei der IHK Hochrhein-Bodensee mit mindestens 87 Punkten abgeschlossen haben.
  • Auch eine erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder eine Empfehlung durch den Arbeitgeber aufgrund besonderer Leistungen kann zur Bewerbung berechtigen.

Einzureichende Nachweise

  • Eine berufliche Tätigkeit im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche
  • Eine Bestätigung der Agentur für Arbeit über die Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt
  • Das Prüfungszeugnis der IHK Hochrhein-Bodensee
  • Gegebenenfalls ein begründeter Vorschlag durch den Arbeitgeber oder die Berufsschule

Mögliche Anrechnungszeiten

wenn bei Antragstellung das 25. Lebensjahr bereits vollendet ist
  • Mutterschutzzeiten
  • Elternzeit
  • Abschluss einer zweiten beruflichen Ausbildung
  • Nachholen von Schul- oder Berufsabschlüssen im Zuge der Zuwanderung
  • Grundwehr- oder Zivildienst
  • Freiwilligendienste (z. B. FSJ, FÖJ, BFD)
  • Besuch einer beruflichen Vollzeitschule
  • Schwerwiegende Erkrankung mit einer Dauer von mehr als drei Monaten

Was wird gefördert?

  • Die Teilnahme an anspruchsvollen Weiterbildungsmaßnahmen zur beruflichen Qualifikation
  • Die Vorbereitung auf Prüfungen im Rahmen einer beruflichen Aufstiegsfortbildung
  • Bildungsmaßnahmen zur Stärkung fachübergreifender, beruflicher oder sozialer Kompetenzen sowie zur Persönlichkeitsentwicklung
  • Berufsbegleitende Studiengänge, die inhaltlich an die Ausbildung oder Berufstätigkeit der Stipendiatin oder des Stipendiaten anknüpfen
  • Prüfungskosten
  • Ein IT-Bonus in Höhe von 250 € für die Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr (in Verbindung mit einer Bildungsmaßnahme)

Förderung bereits begonnener Maßnahmen

Maßnahmen, die vor der Aufnahme in die Begabtenförderung begonnen wurden, können nur dann bezuschusst werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
  • Die Maßnahme läuft noch mindestens sechs Monate über den Beginn der Förderung hinaus
  • Der Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung wurde vor Beginn der Maßnahme gestellt
  • Die geplante Maßnahme wurde bereits im Aufnahmeantrag angegeben
In diesem Fall können die Kosten anteilig ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in die Begabtenförderung übernommen werden.

Höhe der Förderung

  • Die Förderung beträgt insgesamt bis zu 9.135 € über maximal drei Jahre – das Aufnahmejahr plus zwei weitere Kalenderjahre.
Die Förderung endet spätestens am 31. Dezember des dritten Jahres.
Für jede geförderte Maßnahme ist ein Eigenanteil von 10 % der Kosten von der Stipendiatin oder dem Stipendiaten selbst zu tragen.

Bewerbungsfristen

Da die Anzahl der verfügbaren Stipendienplätze begrenzt ist, findet bei einer großen Zahl an Bewerbungen ein internes Auswahlverfahren statt.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass kein Rechtsanspruch auf eine Aufnahme besteht.
Bewerbungen können jeweils bis zum 31. Januar eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB).

Zu den Formularen