IHK-Service

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt talentierte und leistungsbereite junge Fachkräfte dabei, sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung zu qualifizieren und neue berufliche Möglichkeiten bis hin zur Selbständigkeit zu entdecken. Das Programm wird im Auftrag des BMBF von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) und vor Ort von den Stellen durchgeführt, die für die Berufsausbildung zuständig sind.

Ziele und Stipendienmittel
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen, aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern. Die Begabtenförderung ist zugleich eine Anschubfinanzierung für die eigenständige Weiterbildung und fördert so die Bereitschaft zum Lebenslangen Lernen.
Die Förderung umfasst Zuschüsse für Kosten von fachlichen oder außerfachlichen anspruchsvollen Weiterbildungen in Höhe von insgesamt maximal 8.700 € (ab Aufnahmejahr 2023), verteilt über drei Jahre. Die Weiterbildung muss grundsätzlich berufsbegleitend durchgeführt werden. Auch Kosten für berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen, können bezuschusst werden.
Bewerbungsbedingungen
Das Programm wird im Auftrag des BMBF von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) durchgeführt. Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert wurde.
Bei der Aufnahme in das Programm müssen die Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.
Es bestehen drei Möglichkeiten, die Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:
  1. Ergebnis der Berufsabschlussprüfung (mindestens 87 Punkte bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder
  2. besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Plätze 1 bis 3) oder
  3. begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder die Berufsschule.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen die Bewerberinnen und Bewerber entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein.
Bewerbungsschluss: jedes Jahr bis 31. Januar.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der 
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
(http://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html)

Zu den Formularen: