Länderschwerpunkt Schweiz

Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen in der Schweiz

Deutsche Unternehmen, die Leistungen in der Schweiz erbringen und die weltweit einen Umsatz von mindestens 100‘000 Franken erzielen, können ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden.
Ob ein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist, hängt von mehreren Faktoren wie z.B. dem Ort der Lieferung bzw. dem Ort der Dienstleistung ab. Folgendes Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 220 KB) soll eine erste Orientierung für die deutschen Unternehmen zur Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz geben.
Allgemein gilt, wer zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet ist, muss sich unaufgefordert innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht bei der Schweizerischen Steuerverwaltung anmelden und außerdem:
  • einen Fiskalvertreter bestellen,
  • in der Regel vierteljährlich Steuerabrechnungen einreichen.
Quelle und weitere Informationen: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV