Pressemeldung

IHK Hochrhein-Bodensee begrüßt den Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU zu den Bilateralen Verträgen III

Aktualisiert am 14.01.2025
Für die regionale Wirtschaft im IHK-Bezirk Hochrhein-Bodensee ist es von zentraler Bedeutung, dass die EU und die Schweiz zu einer Einigung über die bilateralen Verträge III kommen. „Die lange Phase der Unsicherheit war für den eng verflochtenen Wirtschaftsraum an der Grenze und darüber hinaus äußerst hinderlich“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführerin Katrin Klodt-Bußmann. „Die Schweiz ist einer der wichtigsten Handelspartner für die Region und Baden-Württemberg. Ein Auslaufen der bisherigen Verträge hätte eine enorme Herausforderung dargestellt.“
Kurz vor Abschluss der Verhandlungen konnten offenbar zentrale Fragen geklärt werden, die sowohl der EU als auch der Schweiz wichtig sind. Dazu zählen Streitpunkte wie die dynamische Anpassung an EU-Recht und die Freizügigkeit. Hinzu kamen Anliegen der Schweiz, wie die Teilnahme an EU-Forschungsprogrammen, ein voller Zugang zu den Gesundheitssicherheitsmechanismen der EU und zum Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sowie Regelungen zur Lebensmittelsicherheit. Die EU wiederum stellte Forderungen, unter anderem im Bereich Zuwanderung, der Unionsbürgerrichtlinie und beim Kohäsionsbeitrag.
„Auch für die in unserer Region wichtige Dienstleistungserbringung in der Schweiz werden praktische Änderungen anvisiert“, betont Klodt-Bußmann. „So kommt Bewegung in die schon seit Langem kritisch diskutierte Voranmeldefrist. Diese Frist soll von acht Kalendertagen auf vier Arbeitstage verkürzt werden und gelangt nur noch in Risikobranchen zur Anwendung. Außerhalb der Risikobranchen besteht dann analog zu den EU-Vorgaben eine Meldepflicht vor Arbeitsbeginn. Themen wie Lohnschutz, Kontrollen und Sanktionierung bleiben im Grunde jedoch erhalten. Aber bis zur endgültigen Umsetzung dürften leider noch Jahre ins Land gehen.“
Ein weiterer für beide Seiten wichtiger Punkt ist laut Klodt-Bußmann die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA). „Dadurch wird garantiert, dass ein Produkt, das in der Schweiz oder der EU auf dem Markt ist, ohne zusätzliche administrative Verfahren auch in der Schweiz bzw. der EU verkauft werden darf, was den Marktzugang für beide Seiten erleichtert. Das Abkommen stärkt und vereinfacht damit die grenzüberschreitenden Produktions- und Vertriebsketten, gerade für KMUs. Hier ist eine Einigung unbedingt erforderlich, wie sich am Beispiel der Medizinprodukte vor Kurzem zeigte.“ Insgesamt markieren die Verhandlungen eine Neubewertung der bilateralen Beziehungen mit einigen Zugeständnissen auf beiden Seiten.
Katrin Klodt-Bußmann betont besonders die Wichtigkeit eines Stromabkommens. „In unserem letzten Grenzmonitoring zu den Verflechtungen des deutsch-schweizerischen Grenzraums wurde erneut deutlich, dass der Abbruch der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU auch den Energiebereich stark beeinträchtigen könnte, insbesondere den grenzüberschreitenden Stromhandel und die Versorgungssicherheit.“
Was ändert sich noch? Im neuen Vertragsmodell entfällt die sogenannte „Super-Guillotine“, wodurch die Kündigung einzelner Abkommen weniger weitreichende Konsequenzen hat. Gleichzeitig bleibt der EuGH bei Fragen zum EU-Binnenmarktrecht zuständig, während Ausnahmen von Binnenmarktvorgaben durch ein Schiedsgericht entschieden werden. Die Schweiz konnte eine Schutzklausel gegen übermäßige Zuwanderung durchsetzen, die EU wiederum, dass die Schweiz künftig einen verbindlichen Kohäsionsbeitrag an ärmere EU-Staaten leisten muss.
„Die IHK Hochrhein-Bodensee begrüßt, dass die Hängepartie nun vorerst ein Ende gefunden hat. Klare und stabile Rahmenbedingungen sind für die Region Hochrhein-Bodensee unerlässlich, um den grenzüberschreitenden Handel und die enge Zusammenarbeit mit der Schweiz langfristig zu sichern. Wir würden uns sehr freuen, wenn auch das Schweizer Parlament und die Schweizer Bevölkerung den aktuellen Verhandlungsergebnissen zustimmen würden“, so Klodt-Bußmann abschließend.