Alternative Streitbeilegung durch das IHK-Mediationszentrum

Konflikte zwischen Firmen sowie Streitigkeiten innerhalb der Unternehmen sind manchmal kaum zu vermeiden. Nicht selten jedoch enden sie vor Gericht – und damit, dass aus einstigen Geschäftspartnern erbitterte Feinde werden. Um einen solchen Ausgang zu vermeiden, gibt es die Wirtschaftsmediation. Wirtschaftsmediation ist ein Verfahren der alternativen Streitbeilegung, bei dem ein neutraler Dritter, ein Mediator, als Vermittler ohne Entscheidungsbefugnis den Streitparteien hilft, eine freiwillige, einvernehmliche und interessenorientierte Lösung ihres Konflikts durch Verhandeln zu erreichen. Eine solche Wirtschaftsmediation bietet das IHK-eigene Mediationszentrum, zu dem sich die IHKs Hochrhein-Bodensee, Südlicher Oberrhein und Schwarzwald-Baar-Heuberg zusammengeschlossen haben, den IHK-Mitgliedsunternehmen.

Was leistet das IHK-Mediationszentrum?

Das Team des Mediationszentrums berät über alter-native Konfliktlösungswege und stellt Musterklauseln für Mediationsverfahren zur Verfügung. Es bietet eine Verfahrensordnung für kaufmännische Streitigkeiten an, unterstützt in geeigneten Fällen beim Anbahnen von Mediationsverfahren und administriert diese. Hierfür benennt das Team kompetente und neutrale Wirtschaftsmediatoren und stellt auf Wunsch geeignete Räume für Sitzungen zur Verfügung.

Was sind die Vorteile?

  • Die Mediation ist flexibel im Ablauf und weit weniger zeit- und kostenintensiv als ein förmliches Verfahren. Im Durchschnitt liegt die Dauer einer Mediation bei zehn Stunden.
  • Die Geschäftsverbindung der Parteien wird durch die gemeinsam gefundene Lösung geschont.
  • Geschäftsinterna und mögliche Imageverluste kommen nicht an die Öffentlichkeit.
  • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige können als Co-Mediatoren agieren und ihre besonderen Fachkenntnisse in das Verfahren einbringen.
  • Das Verfahren kann jedoch auch vorzeitig beendet werden, wenn mindestens eine Partei dies wünscht. In diesem Falle kann dann immer noch ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden.

Wie wird das Mediationsverfahren eingeleitet?

Zunächst muss zwischen den Parteien Einigkeit bestehen, dass der Konflikt außergerichtlich mittels Mediation gelöst werden soll. Dazu haben die Parteien entweder schon zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit eine entsprechende Mediationsklausel im Vertrag vereinbart, oder es wird nachträglich eine Mediationsvereinbarung abgeschlossen. Zur Einleitung des Mediationsverfahrens stellt mindestens eine Partei einen Antrag beim Mediationszentrum mit den wichtigsten Daten zu den Konfliktparteien, einer kurzen Beschreibung des Konflikts und den Anforderungen an den Mediator. Nach der Zustimmung zur außergerichtlichen Einigung von allen Parteien und nach Eingang des Kostenvorschusses beginnt das Verfahren.

Wie erfolgt die Auswahl des Mediators?

Die Parteien können entweder den Mediator selbst aussuchen, oder aber es wird ein geeigneter Wirtschaftsmediator aus dem Mediatorenpool zur Auswahl vorgeschlagen. Wenn die Parteien eine direkte Benennung wünschen oder sich nicht einigen können, erfolgt die Benennung des Mediators durch das Mediationszentrum. Eine Übersicht der Mediatoren des IHK-Mediationszentrums steht auf  www.konstanz.ihk.de  Dok.-Nr.: 114845