Recht und Steuern

Öffentliche Ausschreibung Soft- und Hardware

Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung der Soft- und Hardware für die Durchführung einer Online-Wahl der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee
Inhalt
I.      Allgemeine Informationen
II.     Rahmenbedingungen und voraussichtliche Termine
III.    Kurzbeschreibung der ausgeschriebenen Leistung

I. Allgemeine Informationen

a) Auftraggeber
Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee,
Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz
Telefon: 07531 2860-136
Telefax: 07531 2860-41137
Ansprechpartnerin: Frau RAin Barbara Schlaberg
b) Anlass der öffentlichen Ausschreibung
Die IHK Hochrhein-Bodensee führt im Juli 2019 die Wahlen zur Vollversammlung durch. Die Mitglieder der Vollversammlung werden alle fünf Jahre von den Mitgliedsunternehmen der IHK Hochrhein-Bodensee gewählt. 
Die IHK Hochrhein-Bodensee führt die Vollversammlung als Briefwahl durch. Darüber hinaus kann durch Beschluss der Vollversammlung den Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, online zu wählen. Gegenstand dieser öffentlichen Ausschreibung sind die für die Vorbereitung und Durchführung der Online-Wahl benötigte Soft- und Hardware und Dienstleistungen. Die zu erbringenden Leistungen sind unter III. beschrieben. 
Es wird eine öffentliche Ausschreibung nach Maßgabe des 1. Abschnitts der VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Ausgabe 2009) durchgeführt. 
c) Aufhebung der Ausschreibung
Die Entscheidung der Vollversammlung, ob eine Online-Wahl durchgeführt wird, fällt in der Sitzung der Vollversammlung am 3. Dezember 2018. Entscheidet die Vollversammlung, dass keine Online-Wahl durchgeführt wird, wird die öffentliche Ausschreibung aufgehoben. Den Bietern stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen die IHK Hochrhein-Bodensee zu. Die Erteilung des Zuschlages steht daher unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Vollversammlung, eine Online-Wahl durchzuführen. 
d) Anforderung der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen, die für die Abgabe eines Angebotes erforderlich sind, können angefordert werden bei 
IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz, 
E-Mail: barbara.schlaberg@konstanz.ihk.de, 
Ansprechpartnerin: Frau RAin Barbara Schlaberg
e) Angebotsabgabe
Die Angebote müssen in einem verschlossenen Umschlag, auf dem deutlich sichtbar vermerkt ist: 
„Angebot für die Online-Wahl 2019, bitte nicht öffnen“
bis spätestens 15. Januar 2019, 16:00 Uhr (Ausschlussfrist!) bei der 
IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz, zu Händen Frau RAin Barbara Schlaberg, eingegangen sein. 
f) Eignungsprüfung
Zur Prüfung der Eignung der Bieter müssen folgende Eigenerklärungen mit dem Angebot abgegeben werden: 
(1)    Referenzen über die Durchführung von Online-Wahlen für Industrie- und Handelskammern oder vergleichbare Online-Wahlen für andere Körperschaften des öffentlichen Rechts in den letzten fünf Jahren.
(2)    Eigenerklärung,
  • ob über das Vermögen des Bieters ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist oder die Eröffnung beantragt wurde oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, 
  • dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet, 
  • dass der Bieter keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, 
  • dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und 
  • dass kein Ausschlussgrund nach § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im In-land beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen) vorliegt. 
(3)    Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen: 
  • § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a des Strafgesetz-buch (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129 b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  • § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
  • § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
  • § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haus-halt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, 
  • § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetztes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, 
  • Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung auslän-discher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 
  • § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. 
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. 
(4)    Eigenerklärung, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Im Falle einer Zuschlagserteilung muss die den Vergabeunterlagen beigefügte Auftragsdatenverarbeitungsver-einbarung des Auftraggebers abgeschlossen werden. 
(5)    Bei Bietergemeinschaften zusätzlich: Bietergemeinschaftserklärung mit gesamtschuldnerischer Haftung im Falle der Zuschlagserteilung.
Die Bieter sind verpflichtet, nach Angebotsabgabe geeignete Nachweise zu den Eigenerklärungen vorzulegen, wenn sie der Auftraggeber hierzu auffordert. 

II. Rahmenbedingungen und voraussichtliche Termine


Datum Ereignis
3. Dezember 2018 Entscheidung der Vollversammlung
bis 15. Januar 2019, 16.00 Uhr
(Ausschlussfrist)
Eingang des Angebots
bis 15. Februar 2019 Zuschlagserteilung/Bindefrist bzw. Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens 
und Information an die Bieter
bis 10. Mai 2019 Vorbereitung der Online-Wahl
voraussichtlich 1. bis 19. Juli 2019
(genauer Termin wird noch festgelegt)
Durchführung der Online-Wahl


III. Kurzbeschreibung der ausgeschriebenen Leistung


1.    Vorbereitung der Online-Wahl    
  • Aufbau sämtlicher Datenbanktabellen zur Durchführung der Online-Wahl (Kandidaten, Wahlgruppen/Bezirke, Zugang). 
  • Bereitstellung der Software zur Generierung der Zugangskennungen für ca. 41.000 Wähler.
  • Internetauftritt, inkl. Anpassungen nach Wünschen der IHK (Logos, Schriftart, Bezeichnungstexte, Bilder, etc.). 
  • Bereitstellung eines Versisign SSL-Zertifikates (Type Secure Site) für den Wahlzeitraum für eine eigene Web-Adresse.
  • Individuelle Anpassungswünsche (Verlinkung zu den Kandidateninfos der IHK-eigenen Homepage, etc.).
  • Definition des technischen Ablaufes der Wahl inkl. des prinzipiellen Ablaufschemas. 
2. Durchführung der Online-Wahl
  • Bereitstellung der Infrastruktur (Server, Software, Admin-Dienste, etc.) für den Wahlzeitraum.
  • Bereitschaftsdienst für den Wahlzeitraum (7 Tage, 24 Stunden). 
  • Auszählung der Online-Stimmen, sowie Aufbereitung und Export zur Übernahme in eine Auswertesoftware der IHK.
  • Datensicherung nach Abschluss der Wahl.