Recht und Steuern

Öffentliche Ausschreibung Wahlunterlagen

Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung zur Erstellung, digitalen Aufbereitung und zum Druck der Wahlunterlagen der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee
Inhalt
I.      Allgemeine Informationen
II.     Rahmenbedingungen und voraussichtliche Termine
III.    Kurzbeschreibung der ausgeschriebenen Leistung

I. Allgemeine Informationen

a) Auftraggeber
Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee,
Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz
Telefon: 07531 2860-136
Telefax: 07531 2860-41137
Ansprechpartnerin: Frau RAin Barbara Schlaberg
b) Anlass der öffentlichen Ausschreibung
Die IHK Hochrhein-Bodensee führt im Juli 2019 die Wahlen zur Vollversammlung durch. Die Mitglieder der Vollversammlung werden alle fünf Jahre von den Mitgliedsunternehmen der IHK Hochrhein-Bodensee gewählt. 
Die IHK Hochrhein-Bodensee führt die Vollversammlung als Briefwahl durch. Darüber hinaus kann durch Beschluss der Vollversammlung den Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, online zu wählen. Gegenstand dieser öffentlichen Ausschreibung ist die Erstellung, digitale Aufbereitung und der Druck der Wahlunterlagen der IHK Hochrhein-Bodensee. Die zu erbringenden Leistungen sind unter III. beschrieben. 
Es wird eine öffentliche Ausschreibung nach Maßgabe des 1. Abschnitts der VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Ausgabe 2009) durchgeführt. 
c) Teilaufhebung der Ausschreibung
Die Entscheidung der Vollversammlung, ob eine Online-Wahl durchgeführt wird, fällt in der Herbstsitzung der Vollversammlung am 3. Dezember 2018. Entscheidet die Vollversammlung, dass keine Online-Wahl durchgeführt wird, wird die öffentliche Ausschreibung teilweise aufgehoben, indem der Leistungsumfang (siehe III.) um die speziellen zusätzlichen Unterlagen entsprechend gekürzt wird. Den Bietern stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen die IHK Hochrhein-Bodensee zu. Die Erstellung, die digitale Aufbereitung und der Druck der speziellen zusätzlichen Unterlagen für die Online-Wahl stehen daher unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Entscheidung der Vollversammlung, eine Online-Wahl durchführen. 
d) Anforderung der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen, die für die Abgabe eines Angebotes erforderlich sind, können angefordert werden bei 
IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz, 
E-Mail: barbara.schlaberg@konstanz.ihk.de, Ansprechpartnerin: Frau RAin Barbara Schlaberg
e) Angebotsabgabe
Die Angebote müssen in einem verschlossenen Umschlag, auf dem deutlich sichtbar vermerkt ist: 
„Angebot für die Wahlunterlagen 2019, bitte nicht öffnen“
bis spätestens 15. Januar 2019, 16:00 Uhr (Ausschlussfrist!) bei der 
IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz, zu Händen Frau RAin Barbara Schlaberg, eingegangen sein. 
f) Eignungsprüfung
Zur Prüfung der Eignung der Bieter müssen folgende Eigenerklärungen mit dem Angebot abgegeben werden: 
(1)    Referenzen über die Erstellung, digitale Aufbereitung und Druck von Wahlunterlagen für eine Industrie- und Handelskammer oder eine andere vergleichbare öffentliche Körperschaft in den letzten fünf Jahren.
(2)    Eigenerklärung,
  • ob über das Vermögen des Bieters ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist oder die Eröffnung beantragt wurde oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, 
  • dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet, 
  • dass der Bieter keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, 
  • dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und 
  • dass kein Ausschlussgrund nach § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im In-land beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen) vorliegt. 
(3)    Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen: 
  • § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129 b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  • § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
  • § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemein-schaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
  • § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haus-halt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, 
  • § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetztes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, 
  • Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 
  • § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. 
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. 
(4)    Eigenerklärung, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Im Falle einer Zuschlagserteilung muss die den Vergabeunterlagen beigefügte Auftragsdatenvereinbarung des Auftraggebers abgeschlossen werden. 
(5)    Bei Bietergemeinschaften zusätzlich: Bietergemeinschaftserklärung mit gesamtschuldnerischer Haftung im Falle der Zuschlagserteilung.
Die Bieter sind verpflichtet, nach Angebotsabgabe geeignete Nachweise zu den Eigenerklärungen vorzulegen, wenn sie der Auftraggeber hierzu auffordert. 

II. Rahmenbedingungen und voraussichtliche Termine

Datum Ereignis
3. Dezember 2018 Entscheidung der Vollversammlung
bis 15. Januar 2019, 16:00 Uhr;
(Ausschlussfrist)
Eingang des Angebots
bis 15. Februar 2019 Zuschlagserteilung/Bindefrist bzw. Aufhebung des
Ausschreibungsverfahrens und Information an die Bieter
24. bis 25. Juni 2019 Erstellung, digitale Aufbereitung, Druck und Übergabe
der Wahlunterlagen zum Versand


III. Kurzbeschreibung der ausgeschriebenen Leistung


Erstellung und Druck der Wahlunterlagen
Format: Versandtasche DIN C4-Umschlag mit Fenster
Umfang: 
  • ein Wahlschein DIN A4, à 80 g/m2
  • ein Anschreiben DIN A4, à 80 g/m2
  • ein Stimmzettel DIN A4 148 x 297 mm, 80 g/m2, eventuell Überlänge
  • eine Versandtasche C4 mit Fenster
  • ein Rücksendeumschlag 114 x 229 mm, 75 g/m2
  • ein Stimmzettelumschlag 105 x 155 mm, 75 g/m2
  • ein Selfmailer DIN A4, 80 g/m2, zweifachgefaltet mit Perforationen an den Seiten zum Abtrennen für Passwort und Login
Leistungen: Übernahme der Adressdaten, Druckjobprogrammierung, Grafik und Layout nach Vorgabe der IHK, grafische Aufbereitung aller Bilder für sämtliche Verwendungszwecke, Layout und Satz aller Formulare inklusive aller notwendigen Korrekturstufen bis zur Druckfreigabe durch die IHK, Druck- und Materialkosten aller Dokumente, Wahlschein, Anschreiben inkl. Information zum Wahlablauf drucken und personalisieren, Selfmailer inkl. Passwort und Login drucken und personalisieren*, Druck der Stimmzettel, personalisieren des Wahlscheines, Lieferung aller Materialien einschließlich der Umschläge, Selfmailer kuvertieren*, alles in Umschlag kuvertieren, Portooptimierung, Freima-chung, Übergabe an Postdienstleister, Aufbewahrung und Dokumentation über das Restmaterial (Überdrucke), Nachversand auf Wunsch der IHK.
Auflage: ca. 41.000 wahlberechtigte Unternehmen (Stichtag Wählerliste)
Die mit * gekennzeichneten Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Durchführung einer Online-Wahl.