Interview mit Lucia Rehm

Alle fünf Jahre haben die Unternehmen im IHK-Bezirk Hochrhein-Bodensee die Möglichkeit, 50 Vertreterinnen und Vertreter der regionalen Wirtschaft in die Vollversammlung zu wählen. Die Wahl wird in der Zeit vom 1. bis 26. Juli 2024 stattfinden. Wie bei den vergangenen Wahlen wird es neben der Briefwahl die Möglichkeit der Online-Wahl geben. Worum es bei der Wahl geht und warum es wichtig ist, zu wählen, darüber haben wir mit Lucia Rehm, der Vorsitzenden des Wahlausschusses, gesprochen.
IHK:
Frau Rehm, was genau ist die Vollversammlung?
Lucia Rehm:
Sie ist das Parlament der Wirtschaft und das demokratisch legitimierte höchste Entscheidungsgremium der IHK. Hier werden alle grundlegenden Fragen der IHK-Arbeit diskutiert und entschieden. In der Vollversammlung wird das wirtschaftliche Gesamtinteresse ermittelt und gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit vertreten. Die Vollversammlung wählt den Präsidenten, das Präsidium und den Hauptgeschäftsführer und entscheidet über den Wirtschaftsplan der IHK. Als Mitglied der Vollversammlung bestehen vielfältige Möglichkeiten, sich für die regionale Wirtschaft zu engagieren und Ideen einzubringen.
IHK:
Könnten Sie uns kurz einen Überblick über den Wahlprozess geben?
Lucia Rehm:
Mit der ersten Sitzung des Wahlausschusses haben die Vorbereitungen zur Vollversammlungswahl begonnen. In den kommenden Monaten werden wir auf der IHK-Webseite, im IHK-Magazin „Wirtschaft im Südwesten“, über die Social-Media-Kanäle und Newsletter umfassend zur Wahl und über alle wichtigen Termine und Fristen informieren. Im nächsten Schritt können sich Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl aufstellen. Vorschläge können bis zum 22. März 2024 bei der IHK Hochrhein-Bodensee eingereicht werden. Die eigentliche Wahl findet dann in der Zeit vom 1. bis 26. Juli 2024 statt, die Wahlunterlagen werden an die wahlberechtigten Mitgliedsunternehmen per Post verschickt. Gewählt werden kann dann entweder per Briefwahl oder mit nur wenigen Klicks online.
IHK:
Wie kann man für die Vollversammlung kandidieren?
Lucia Rehm:
Die im Wahlbezirk wahlberechtigten IHK-Zugehörigen können für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk kandidieren. Der Wahlvorschlag ist hierbei schriftlich einzureichen. Er muss u.a. Angaben zum Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, die Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift enthalten. Die IHK stellt entsprechende Formblätter zur Verfügung.
IHK:
Sie hoffen auf eine hohe Wahlbeteiligung. Warum ist es so, dass Unternehmen ihre Stimme abgeben?
Lucia Rehm:
Weil es eine wichtige Wahl ist. Durch die Stimmabgabe können Unternehmen Einfluss darauf nehmen, welche Vertreterinnen und Vertreter der regionalen Wirtschaft in die Vollversammlung gewählt werden. Sie werden in den kommenden fünf Jahren die politische Arbeit der IHK prägen. Bei der Wahl zum Bundestag oder Landtag ist das nicht anders. Eine hohe Wahlbeteiligung ist insofern wünschenswert, weil sie zur Legitimität der gewählten Vertretenden und der Selbstverwaltung der Wirtschaft selbst beiträgt.
Mit Fragen können Sie sich an RAin Barbara Schlaberg wenden.
Tel.: 07531 2860 – 136
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