Recht und Steuern

Informationen für die Wähler

Wer darf bei der IHK-Wahl 2024 wählen?

Wahlberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen, die in der Wählerliste enthalten sind. In diese werden alle Unternehmen aufgenommen, die zu einem bestimmten Stichtag Mitglied der IHK Hochrhein-Bodensee sind. Weitere Fragen zur Wählerliste beantworten wir im vorherigen Abschnitt.
Es gibt ein paar wenige Wahlhindernisse. Das Wahlrecht ruht bei IHK-Zugehörigen solange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist.

Wer darf das Wahlrecht ausüben?

Wer im Bezirk der IHK Hochrhein-Bodensee als Einzelkaufmann im Handelsregister eingetragen ist oder allein als Gewerbetreibender ein Gewerbe angemeldet hat, übt das Wahlrecht in eigener Person aus.
Bei einer Offenen Handelsgesellschaft oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts müssen sich die Gesellschafter einigen, wer von Ihnen das Wahlrecht wahrnehmen soll. Bei Kommanditgesellschaften muss das Wahlrecht von einem der persönlich haftenden Gesellschafter ausgeübt werden.
Bei juristischen Personen muss eine zur gesetzlichen Vertretung befugte Person die Stimme abgeben, wobei egal ist, ob diese Person allein oder gemeinsam mit anderen vertretungsbefugt ist. Unter diese Regelung fällt beispielsweise der Geschäftsführer einer GmbH oder das Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft.
Schließlich kann das Wahlrecht durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen und, unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. § 4 Abs. 3 der Wahlordnung), auch von einem Wahlbevollmächtigten ausgeübt werden.

Sonstige Fragen – Wie erfahren Sie, welche Wahlkandidaten zur Verfügung stehen?

Die Namen der Kandidaten werden auf der Homepage der IHK Hochrhein-Bodensee unter konstanz.ihk.de bekannt gemacht, sowie in der Doppelausgabe Juli/August 2024 der Zeitschrift „Wirtschaft im Südwesten“ veröffentlicht.

Bekommen Sie die Wahlunterlagen zugeschickt?

Ja. Alle in der Wählerliste enthaltenen Mitgliedsunternehmen bekommen die Wahlunterlagen zugeschickt. Auch in diesem Jahr wird es wieder möglich sein, neben der herkömmlichen Briefwahl online zu wählen, d.h. das Wahlrecht kann entweder durch die Rücksendung der Briefwahlunterlagen oder durch die elektronische Stimmabgabe ausgeübt werden. Die Wahlunterlagen enthalten sowohl die für die Briefwahl als auch die für die elektronische Wahl erforderlichen Dokumente. Dazu gehören:
für die Briefwahl:
  • ein Vordruck für den Nachweis der Berechtigung zur Ausübung des Wahlrechts (Wahlschein),
  • ein Stimmzettel,
  • ein neutraler Umschlag mit der Bezeichnung “IHK-Wahl” (Wahlumschlag),
  • ein Umschlag für die Rücksendung der Wahlunterlagen (Rücksendeumschlag).
 für die Online-Wahl:
  • die Zugangsdaten für die elektronische Stimmabgabe in einem verschlossenen Umschlag.

Warum gibt es einen Wahlschein?

Wie bei jeder Wahl muss kontrolliert werden, dass der abgegebene Stimmzettel von einem Wahlberechtigten abgegeben worden ist. Bei der elektronischen Stimmabgabe muss das Vorliegen der Wahlberechtigung vor der Stimmabgabe elektronisch bestätigt werden.

Steht der Wahlzeitraum bereits fest?

Die Wahlfrist ist vom Wahlausschuss für den Zeitraum vom 
1. bis 26. Juli 2024 (12:00 Uhr) 
festgelegt worden. Die Wahlfrist wird über die Homepage der IHK Hochrhein-Bodensee unter konstanz.ihk.de bekannt gemacht. Daneben wird auch in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift „Wirtschaft im Südwesten” darauf hingewiesen.

Wie erfolgt die Stimmabgabe?

Die Stimmabgabe erfolgt entweder durch die Rücksendung der Briefwahlunterlagen oder durch elektronische Stimmabgabe. Wenn Sie die Wahlunterlagen persönlich vorbeibringen möchten, werden wir die Unterlagen entsprechend weiterleiten. Allerdings muss auch dabei die Wahlfrist beachtet werden.

Welche Unterlagen müssen Sie der IHK zurückschicken?

Sie müssen nur dann Unterlagen an die IHK zurückschicken, sofern Sie sich dazu entscheiden per Briefwahl zu wählen. In diesem Fall muss der Stimmzettel in den neutralen Briefumschlag mit der Aufschrift IHK-Wahl (Wahlumschlag) gesteckt und verschlossen werden. Den Wahlumschlag müssen Sie gemeinsam mit dem Wahlschein in den Rücksendeumschlag stecken.
Entscheiden Sie sich dagegen für die Online-Wahl, erfolgt die Stimmabgabe in elektronischer Form.

In welcher Reihenfolge sind die Wahlkandidaten auf dem Stimmzettel aufgeführt?

Sie werden nach der alphabetischen Reihenfolge ihres ersten Familiennamens aufgelistet. Bei Namensgleichheit entscheidet die alphabetische Reihenfolge der Vornamen.

Wie viele Stimmen hat jeder Wahlberechtigte?

Der Wahlberechtigte darf höchstens so viele Kandidaten auf dem Stimmzettel ankreuzen, wie in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind. Sie finden auf jedem Stimmzettel einen Hinweis auf die Höchstzahl der zu wählenden Kandidaten. Auf jeden Kandidaten darf nur eine Stimme entfallen. Eine Kumulation der Stimmen ist nicht möglich.

Wie erfahren Sie, wer gewählt worden ist?

Nach der Auszählung werden die Kandidaten schriftlich über den Ausgang der Wahl informiert.
Im Übrigen werden die Namen der gewählten Kandidaten auf der Homepage der IHK Hochrhein-Bodensee unter www.konstanz.ihk.de bekannt gegeben. Darüber hinaus wird das Wahlergebnis auch in der September-Ausgabe 2024 der Zeitschrift „Wirtschaft im Südwesten“ vorgestellt.

Was können Sie tun, wenn Sie mit dem Wahlverfahren nicht einverstanden waren?

Sie können Einspruch erheben. Über den Einspruch entscheidet die noch amtierende Vollversammlung.
1. Februar 2024