Recht und Steuern

Informationen zum Wahlverfahren

Die Vollversammlung der IHK Hochrhein-Bodensee hat in ihrer Sitzung am 9. Januar 2024 die Mitglieder des Wahlausschusses gewählt.
Der Wahlausschuss ist für die Durchführung der Wahl verantwortlich. Unter anderem stellt er die Wählerlisten auf, entscheidet über Anträge auf Aufnahme in die Wählerliste, beschließt über die Gültigkeit der Wahlvorschläge, stellt das Wahlergebnis fest und entscheidet über Einsprüche im Verlauf des Wahlverfahrens.
Anschrift des Wahlausschusses:
IHK Hochrhein-Bodensee
Wahlausschuss
Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz
Telefax: (07531) 2860-41137

Warum gibt es verschiedene Wahlgruppen und Wahlbezirke?

Die Vollversammlung muss die Besonderheiten des IHK-Bezirks und die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Gewerbegruppen berücksichtigten und so die regionale Wirtschaft widerspiegeln. Grundlage dafür ist das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 93 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (VwRSchrformAbbG) vom 29. März 2017 (BGBl. I, S. 626).
Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber die Voraussetzung geschaffen, dass die Industrie- und Handelskammern die gesamtwirtschaftlichen Interessen der regionalen Wirtschaft glaubwürdig vertreten.
Die Wirtschaft unseres IHK-Bezirks ist aber nur dann angemessen in der Vollversammlung repräsentiert, wenn die verschiedenen Branchen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung vertreten sind. Unsere Wahlordnung trägt dieser Vorgabe des Gesetzgebers in § 7 der Wahlordnung der IHK Hochrhein-Bodensee Rechnung. Die Zuteilung der Zahl der Sitze auf die insgesamt sieben Wahlgruppen erfolgt in der Wahlordnung nach der wirtschaftlichen Bedeutung der jeweiligen Wahlgruppe. Dabei werden die Ertragsstärke und die Anzahl der Betriebe berücksichtigt.

Welche Wahlgruppen und Wahlbezirke gibt es?

Es werden folgende Wahlgruppen gebildet:
Wahlgruppe I
Industrie, Energiewirtschaft, Druck- und Verlagsgewerbe
Wahlgruppe II
Handel
Wahlgruppe III
Kreditinstitute, Versicherungen
Wahlgruppe IV
Gastgewerbe, Tourismus, Freizeitwirtschaft
Wahlgruppe V
Transport, Verkehr, Nachrichtenübermittlung
Wahlgruppe VI
Handels-, Kredit- und Versicherungsvermittler
Wahlgruppe VII
Beratungs-, EDV- und Werbeunternehmen, sonstige Dienstleistungen
Es werden zwei Wahlbezirke gebildet:
a) die Landkreise Lörrach und Waldshut
b) der Landkreis Konstanz.
Die Zuteilung der Sitze auf die Wahlgruppen und Wahlbezirke finden Sie in § 7 der Wahlordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 394 KB).

Wie können Sie feststellen, zu welcher Wahlgruppe und welchem Wahlbezirk Sie gehören?

Nach dem Beschluss des Wahlausschusses vom 9. Januar 2024 werden in der Zeit vom 
12. bis 23. Februar 2024 jeweils von 09:00 bis 16:00 Uhr, mit Ausnahme der Freitage, dort bis 15:00 Uhr, Rosenmontag bis 12:00 Uhr
die Wählerlisten ausgelegt. Die Einsichtnahme beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe und den Wahlbezirk. Die Auslegung erfolgt 
  • am Sitz der IHK in Konstanz, Reichenaustr. 21 und
  • bei der Hauptgeschäftsstelle in Schopfheim, Ernst-Friedrich-Gottschalk-Weg 1.
Mit Hilfe der Wählerlisten können Sie feststellen, welcher Wahlgruppe und welchem Wahlbezirk Sie bzw. das von Ihnen vertretene Unternehmen zugeordnet sind. Außerdem können Sie sich jederzeit bei Ihrer IHK erkundigen.

Können Sie auch nach Ablauf der Auslegefrist noch Einblick in die Wählerliste nehmen?

Nein. Wenn Sie dann noch Fragen zu Ihrem Unternehmen haben oder beispielsweise wissen möchten, ob ein bestimmtes Unternehmen Ihrer Wahlgruppe zugeordnet ist, dann richten Sie bitte eine entsprechende Anfrage an Ihre Ansprechpartner in der IHK.

Was können Sie tun, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einer falschen Wahlgruppe oder einem falschen Wahlbezirk zugeordnet wurden?

Die Wählerlisten werden in der Zeit vom 
12. bis 23. Februar 2024 jeweils von 09:00 bis 16:00 Uhr, mit Ausnahme der Freitage, dort bis 15:00 Uhr, Rosenmontag bis 12:00 Uhr
ausgelegt. Sie können bis zum 1.März 2024, 24:00 Uhr einen Antrag auf Zuordnung in eine andere Wahlgruppe bzw. einen anderen Wahlbezirk stellen. Nach der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten durch den Wahlausschuss ist eine Änderung nicht mehr möglich. Sie behalten in diesem Fall das Wahlrecht in Ihrem bisherigen Wahlbezirk.
Verlagern Sie allerdings Ihren Sitz aus unserem IHK-Bezirk, ohne zumindest in einer Betriebsstätte im Bezirk aktiv zu bleiben, verlieren Sie die Mitgliedschaft bei der IHK Hochrhein-Bodensee und damit auch das Wahlrecht.
Februar 2024