Partnerschaftsgesellschaft

Die Rechtsform der Partnerschaft kann nur von Freiberuflern, z. B. Ärzten oder Rechtsanwälten, gewählt werden. Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft haften den Gläubigern gegenüber neben dem Vermögen der Partnerschaft die Gesellschafter persönlich. Diese können ihre Haftung allerdings für Ansprüche aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung (auch unter Verwendung von AGBs) auf denjenigen von ihnen beschränken, der innerhalb der Partnerschaft die berufliche Leistung zu erbringen oder verantwortlich zu leiten und zu überwachen hat.
Das Recht der Partnerschaften ist im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz nur sehr knapp geregelt. Durch die Möglichkeit der GmbH-Gründung für einige Freiberufler ist das Interesse an dieser Rechtsform zurückgegangen. Partnerschaftsgesellschaften sind in das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht einzutragen.

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB oder PartmbB)​

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung wurde mit dem am 19. Juli 2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eingeführt. Hiermit ist im deutschen Recht eine Personengesellschaft als Alternative zur englischen Limited Liability Partnership (LLP) geschaffen, indem sie für die Freien Berufe eine generelle Beschränkung der Berufshaftung mit dem Privatvermögen ermöglicht, ohne dass hierzu eine Kapitalgesellschaft erforderlich ist.
Die beschränkte Berufshaftung setzt eine besondere Haftpflichtversicherung voraus. Das PartGG verweist hierzu auf die berufsrechtlichen Regelungen der einzelnen Freien Berufe. Spezielle Regelungen finden sich bislang nur in den Berufsrechten der Beratenden Ingenieure, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Diese Berufen steht die PartGmbB zur Verfügung. Weitere Freie Berufe könnten folgen, sofern ihr Berufsrecht eine Regelung für eine besondere Haftpflichtversicherung trifft.
PartGmbB sind in ebenfalls das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht einzutragen.
Stand: Juni 2025
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