Was Unternehmer tun können

Freier Datenabruf im Handelsregister

Seit August 2022 können Inhalte aus dem Handelsregister über 
das gemeinsame Registerportal der Länder kostenfrei und ohne vorherige Registrierung abgerufen werden. Leider können dabei aber auch sensible Daten wie z.B. die private Wohnanschrift, hinterlegte Ausweisdokumente, eingescannte Unterschriften, Aufenthaltstitel oder erteilte Vollmachten sein.

Praxistipp
Prüfen Sie über die Internetseite des Registerportals, welche Daten für Ihr Unternehmen abrufbar sind. Möchten Sie sensible Daten aus dem Handelsregister löschen lassen, richten Sie Ihren möglichen Anspruch auf Löschung oder Ihren Widerspruch direkt an das zuständige Gericht (für Mitgliedsunternehmen der IHK Hochrhein-Bodensee ist das in der Regel das Registergericht beim Amtsgericht Freiburg. Zuständig ist das Handelsregister bei dem Amtsgericht, dass die Eintragung vorgenommen hat. Das Gericht wird im Einzelfall prüfen, ob eine Eintragung im Handelsregister unzulässig ist. Einen Notar benötigen Sie hierfür nicht.

Sie haben noch Fragen? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.
 
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Service nur Mitgliedsunternehmen der IHK Hochrhein-Bodensee und solchen Personen, die die Gründung eines Unternehmens in dieser Region planen, zur Verfügung steht.