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Unternehmen, die ihre Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 offenlegen müssen, erhalten mehr Zeit.
Unternehmen können zur Offenlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger verpflichtet sein. Doch wer unterliegt der Offenlegungspflicht?
Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften unterliegen strengen Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften. Hier finden Sie Details.
Wer Jahres- und Konzernabschlüsse in Word/Excel/ODF oder Papierformat beim Elektronischen Bundesanzeiger einreicht, muss mit hohen Kosten rechnen.
Wer der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschluss nicht rechtzeitig nachkommt, muss mit einem Ordnungsgeld von 2.500 bis 25.000 Euro rechnen.