Nr. 4119216
Recht und Steuern

Rechtliche Grundlagen

Recht und Steuern

Die Erlaubnispflicht für Finanzanlagenvermittler wird seit 1. Januar 2013 nicht mehr durch den § 34 c GewO sondern durch den § 34 f GewO geregelt. Den Gesetzestext finden Sie hier.

Recht und Steuern

Am 1. August 2014 ist die neue Erlaubnisvorschrift für die Honorar-Finanzanlagenberater in Kraft getreten. Hier finden Sie den Gesetzestext.

Recht und Steuern

Die Registrierungspflicht für Finanzanlagenvermittler wird seit dem 1. Januar 2013 im dann geänderten § 11 a GewO geregelt. Den Gesetzestext finden Sie hier.

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Recht und Steuern

Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts wurde am 6. Dezember 2011 verabschiedet. Teile davon sind schon Im November 2012 in Kraft getreten, ein Teil von Artikel 5 hat seit dem 1. Januar 2013 Gültigkeit.

Recht und Steuern

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat in § 4 der Zuständigkeitsverordnung für die Gewerbeordnung festgelegt, für welche gewerblichen Erlaubnisse die Industrie- und Handelskammern zuständig sind.

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