Sie befinden sich hier
Ab dem Erhebungszeitrum 2022 ist es möglich, den Gewerbesteuerbescheid digital zu erhalten. Dadurch lässt sich der betriebliche Erfüllungsaufwand verringern.
Die Grundsteuer wird künftig neu berechnet. Die notwendigen Feststellungserklärungen waren bis zum 31. Januar 2023 elektronisch einzureichen.
Hier finden Sie umfassende Erläuterungen zu Grund- und Gewerbesteuer.