Aktuelle Steuermeldungen

Sachbezugswerte 2023

Der Bundesrat hat am 25. November 2022 der 13. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung zugestimmt. Mit BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2022 wurden die neuen Sachbezugswerte veröffentlicht.
Damit wird der Monatswert für Verpflegung ab dem 1. Januar 2023 auf 288 Euro steigen. Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten an Arbeitnehmer sind ab diesem Zeitpunkt für ein Frühstück 2,00 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 3,80 Euro anzusetzen.
Der Monatswert für Unterkunft und Miete beträgt ab dem 1. Januar 2023 265 Euro.
Erstmalige Anwendung der Sachbezüge 2023
Die neuen Sachbezugswerte 2023 können bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2023 angewendet werden.
Stand Januar 2023
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