Recht und Steuern

KI-Anwendung im Sachverständigenwesen

Der DIHK-Arbeitskreis Sachverständigenwesen hat sich in seiner letzten Sitzung mit der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Sachverständigenwesen beschäftigt und eine Handreichung veröffentlicht.
Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in den beruflichen Alltag – auch im Sachverständigenwesen. Um öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eine Orientierung für den rechtssicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI-Anwendungen zu geben, hat der DIHK-Arbeitskreis Sachverständigenwesen eine kompakte Handreichung zur Nutzung von KI bei der Gutachtenerstellung verfasst.
Die Handreichung betont, dass die fachliche Bewertung und Verantwortung für ein Gutachten stets beim Sachverständigen verbleiben. KI kann lediglich unterstützend für Hilfstätigkeiten eingesetzt werden, beim Recherchieren, Strukturieren oder Formulieren unterstützen. Alle Tatsachen, Quellen und fachlichen Bewertungen müssen jedoch vom Sachverständigen selbst geprüft und verantwortet werden.
Zudem werden wichtige Hinweise zum Datenschutz, zur Vertraulichkeit sowie zur transparenten Dokumentation einer KI-Nutzung gegeben.
Der Leitfaden soll Sachverständige dabei unterstützen, die Chancen von KI zu nutzen und gleichzeitig die hohen Anforderungen an Qualität, Unabhängigkeit und Nachvollziehbarkeit von Gutachten zu wahren.
Den barrierefreien Leitfaden finden Sie öffentlich zugänglich im Bereich Rechtliche Informationen des bundesweiten IHK-Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (SVV). Eine regelmäßige Aktualisierung ist vorgesehen.
Stand: Juli 2026