Recht und Steuern

Nährwertkennzeichnung seit dem 13. Dezember 2016

Seit dem 13. Dezember 2016 gilt die Pflicht zur Nährwertkennzeichnung bei Lebensmitteln. Angegeben werden müssen ab diesem Datum im Rahmen der Nährwerttabelle die Angaben zum Brennwert (Kalorien) und zum Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz jeweils bezogen auf 100 g bei festen und 100 ml bei flüssigen Lebensmitteln.
Angaben zu den Nährwerten einer Portion der Lebensmittel können zusätzlich freiwillig gemacht werden. In diesem Zusammenhang muss dann ersichtlich sein, wie groß die jeweilige Portion ist und wie viele Portionen jeweils enthalten sind.
Zahlreiche Informationen sind z. B. der Homepage der Bundesregierung unter diesem Link zu entnehmen.
Zudem finden sich weitere Hinweise auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
sowie auf der Homepage des Lebensmittelverbandes Deutschland e. V. (www.bll.de).
Weitere Informationen:
Stand: Dezember 2016
Quelle DIHK
RA Dr. Mona Moraht, Geschäftsfeld Recht und Steuern