Recht und Steuern

Schuldnerverzeichnis

Seit dem 1. Januar 2013 werden neue Einträge in das Schuldnerverzeichnis ausschließlich in einem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Bundesländer veröffentlicht und dort zum Abruf angeboten.
Mit diesem Portal erfüllen die Landesjustizverwaltungen die Verpflichtung aus dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (ZwVollStrÄndG) vom 29. Juli 2009, das zum 01. Januar 2013 in Kraft getreten ist (BGBl. I S. 2258). In dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder werden die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Die Einsichtnahme ins Schuldnerverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Selbstauskunft ist gebührenfrei.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Vollstreckungsportals.
Stand Januar 2018
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