Recht und Steuern

Basiszinssatz und Verzugszins

Ausgangspunkt zur Berechnung des Verzugszinses ist der in § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beschriebene Basiszinssatz, welcher sich zum 1. Januar und zum 1. Juli jeden Jahres verändert.
Seit 1. Juli 2023 liegt der Basiszinssatz bei 3,12 Prozent; der Wert im ersten Halbjahr 2023 betrug 1,62 Prozent. Zuvor lag er bei -0,88 Prozent.
Der jeweils geltende Basiszinssatz sowie die davor geltenden Zinssätze können über die Homepage der Bundesbank abgerufen werden.
Unter Berücksichtigung des aktuellen Basiszinssatzes ergeben sich folgende gesetzliche Verzugszinsen nach § 288 BGB:
Für Geschäfte, an denen ein Verbraucher beteiligt ist: 8,12 Prozent
Die Berechnung erfolgt nach § 288 Absatz 1 BGB: 3,12 Prozent + 5 Prozentpunkte = 8,12 Prozent
Für Geschäfte zwischen Unternehmen: 12,12 Prozent
Die Berechnung erfolgt nach § 288 Absatz 2 BGB: 3,12 Prozent + 9 Prozentpunkte = 12,12 Prozent
Zur Berechnung des Verzugszinses kann auch ein Zinsrechner herangezogen werden.
Stand: Juli 2023