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Das TTDSG schafft eine einheitliche Grundlage für den Schutz von Nutzerdaten.
Ob allgemeiner Überblick oder Detailfragen - hier finden Sie eine Übersicht mit Links zu wichtigen Themen rund um die DS-GVO, etwa vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW), weiterer Aufsichtsbehörden oder der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. (GDD).
Bisher musste ab der Anzahl von 10 Personen, die im Betrieb in der Regel ständig automatisiert Daten verarbeiten, ein Datenschutzbeauftragter benannt werden. In Zukunft gilt hierfür die Grenze von 20 Personen.
Was regelt die Datenschutz-Grundverordnung?
Viele Unternehmen haben Sorge, die Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nicht umsetzen zu können. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten und häufigsten Fragen.
Auf dem Weg zur EU-Datenschutz-Grundverordnung
Handlungsempfehlungen für Gründer zum Thema Datenschutz.
Wenn sensible Daten im Unternehmen abhandenkommen, drohen meist schwer zu kalkulierende Auswirkungen, wie Imageschäden und große finanzielle Einbußen. Datenpannen müssen künftig binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde gemeldet und der Betroffene benachrichtigt werden – andernfalls können hohe Bußgelder drohen.
Bei einer Videoüberwachung ist aus datenschutzrechtlicher Sicht sehr viel zu beachten.
Die Gesellschaft bietet umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen zu dem Thema Datenschutz an.