Mediation

IHK MediationsZentrum

Vermitteln statt Streiten – Gemeinsam betreiben die drei Industrie- und Handelskammern Südlicher Oberrhein in Freiburg, Hochrhein-Bodensee in Konstanz und Schwarzwald-Baar-Heuberg in Villingen-Schwenningen seit Anfang des Jahres 2014 ein MediationsZentrum. Damit bieten sie Ihren Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, Konflikte außergerichtlich beizulegen.
Mit Unterstützung eines Mediators können die Parteien ihren Konflikt gemeinsam überwinden. Der Mediator vermittelt zwischen den Parteien, ihren Konflikt lösen diese aber selber. Diese Methode ist in der Regel nachhaltiger als ein auferlegtes Urteil und kann insbesondere im Wirtschaftskontext wesentlich sinnvoller sein als eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen zu lassen. Zum einen ist eine Mediation oft kostengünstiger und schneller und zum anderen heilt sie im besten Fall auch die durch den Konflikt angeschlagene geschäftliche Beziehung der beiden Parteien. Mediation ist auch im Rahmen der Prävention ein geeignetes Mittel, denn Konflikte löst man am besten, indem man sie gar nicht erst entstehen lässt.
Aufgabe des MediationsZentrums ist die Administration sowie die Unterstützung bei der Vermittlung und Organisation einer Mediation.
Das MediationsZentrum prüft die Zulassungsvoraussetzungen der Mediatoren und hält einen Mediatorenpool mit qualifizierten Mediatoren vor, aus dem die Parteien den Mediator auswählen können. Es berät seine Mitgliedsunternehmen in geeigneten Fällen umfassend über das Verfahren der Mediation, die Mediationsstelle, geeignete Mediatoren sowie über andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Bei Bedarf stellt es geeignete Räumlichkeiten für das Mediationsverfahren zur Verfügung und unterstützt die Unternehmen beim Abschluss einer Mediationsvereinbarung. Zudem veranlasst das MediationsZentrum nach Durchführung einer Mediation die Beurteilung der Mediatoren durch die Medianten.
Die Mediationsstelle strebt die Anerkennung als Gütestelle beim Landgericht an. Die Parteien können sich dann eine vollstreckbare Ausfertigung der von Ihnen getroffenen Einigung ausstellen lassen. Mit der vollstreckbaren Ausfertigung kann direkt aus dem Ergebnis einer Mediation vollstreckt werden. Wichtig ist außerdem, dass eine Mediation den Klageweg nicht ausschließt. Sollte es also zu keiner Einigung kommen oder das Ergebnis nicht zufriedenstellend sein, kann immer noch vor Gericht Klage erhoben werden.
Die Voraussetzungen zur Durchführung einer Mediation und der Qualifikation der Mediatoren sowie die Gebühren sind in der Mediationsordnung geregelt.
Ansprechpartner:
IHK Hochrhein-Bodensee
Dr. Susanne Tempelmeyer-Vetter, Telefon: 07531 2860-156,
Fax: 07531 2860-41156,
E-Mail: susanne.tempelmeyer-vetter@konstanz.ihk.de
IHK Südlicher Oberrhein
Claudia Kaiser, Telefon: 0761 3858-252, Fax: 0761 3858-4252
E-Mail: claudia.kaiser@freiburg.ihk.de
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Stefan Villing, Telefon: 07721 922-240
E-Mail: villing@vs.ihk.de
Umfassende Informationen und die Mediatoren, die bereits im Mediatorenpool des Mediatonszentrums aufgenommen werden konnten, finden Sie auf der Homepage der jeweiligen IHK.
Stand: Juni 2021
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Service nur Mitgliedsunternehmen der IHK Hochrhein-Bodensee und solchen Personen, die die Gründung eines Unternehmens in dieser Region planen, zur Verfügung steht.