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Handlungsbedarf für Online-Händler! Die EU hat die Einstellung der sogenannten OS-Plattform (Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission) zum 20.07.2025 beschlossen. AGBs und Impressum müssen geändert werden.
Händler müssen Verbraucher über eine Online-Streitschlichtungsplattform informieren. Seit 2017 gilt diese Informationspflicht auch für Verträge, die nicht online abgeschlossen wurden.
Ein wichtiger Faktor für eine Internetpräsenz ist die Domain, das heißt der Name, über den das Unternehmen im Internet zu finden ist.
Seit dem 3. Dezember 2018 gilt die sogenannte Geoblocking-Verordnung der Europäischen Union (EU) für Geschäfte mit Waren und Dienstleistungen. Die Verordnung ist auf stationäre Händler und insbesondere auf Onlinehändler anwendbar.
Seit 1. Januar 2020 wird die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl zur „Universalschlichtungsstelle des Bundes“.
Wer sich im Internet geschäftsmäßig präsentiert, muss nach § 5 Telemediengesetz (TMG) in einem sogenannten Impressum Informationen zu seiner Identität geben.
Bestellungen über einen Onlineshop sind Fernabsatzverträge bzw. Verträge im sogenannten elektronischen Geschäftsverkehr.
Social-Media-Marketing entwickelt sich zunehmend zu einem wichtigen Bestandteil der Kommunikation zwischen Kunden und Unternehmen.
Was gilt derzeit? Hier finden Sie Informationen.