Die folgenden Tätigkeiten im DV-Bereich sind im Berufsbild des Informationstechnikers* entweder nicht aufgeführt oder sie gehören nicht zum Kernbereich des Informationstechnikerhandwerks und dürfen ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden.
Berlin, Oktober 2025
Allgemeine Datenverarbeitung
DV-Beratung und -Schulung
Konfiguration von Netzwerken und Einrichtung der entsprechenden Netzwerksoftware (strukturierte Verkabelung)
Konfiguration von Computeranlagen
Entwicklung von Software
Softwareservice
PC-Service, insbesondere:
Konfiguration der Systemdateien
Installation der System- und Anwendungssoftware
strukturierte Verkabelung für die Vernetzung von Computeranlagen
Zusammenstellen der Hardware aus Modulen sowie der Modulaustausch, d. h. der Zusammenbau von Rechnern aus Fertigteilen
Auswechseln von Verschleißteilen, wie Druckerköpfen, Tintenpatronen, Tonerbehältern, Trommeln u. ä.
technische Erweiterung durch den nachträglichen Einbau von Teilen zum Aufrüsten z. B. durch Karten oder Modulerweiterungen
Austausch von Netzteilen, Platinen, Laufwerken, Karten
Entsorgung und Recycling veralteter bzw. defekter Hardware
Unzulässig ohne Eintragung sind insbesondere dagegen:
Reparatur des Monitors
Eingriffe in und Arbeiten an Netzspannungsteilen
Reparaturen, die über die o. g. Tätigkeiten hinausgehen und Eingriffe in das Gerät beinhalten, die nicht nur im Austausch von Teilen bestehen.
Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer IHK – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
* In diesem Merkblatt wird ausschließlich die männliche Sprachform verwendet. Hierin soll keine Bevorzugung oder Diskriminierung eines bestimmten Geschlechts zum Ausdruck kommen. Die gewählte Fassung dient allein der besseren Übersichtlichkeit des Textes und damit einer leichteren Verständlichkeit seines Inhalts.