Recht und Steuern

Abgrenzung Einbau genormter Baufertigteile, Anlage B Abschnitt 2 Nr. 24

Die Praxis zeigt, dass es immer wieder Fragen gibt, welche Tätigkeiten im Rahmen des zulassungsfreien Handwerks “Einbau genormter Baufertigteile” (Anlage B, Abs.2, Nr.24 der HwO) durchgeführt werden dürfen. Wir erläutern dies und zeigen Ihnen Beispiele:
 Es muss sich um:
 – den Einbau
 – um Baufertigteile
 – um genormte Baufertigteile handeln.

 Einbau genormter Baufertigteile wie z.B.

  • Zargen-, Stahlzargen-,Türzargen-Einbau
  • Einbau vorgefertigter Fenster
  • Einbau von genormten Fensterelementen mit integrierten Rollläden
Grundsätzlich sind Anpassungen der eingebauten Fertigteile nicht möglich. Wenn solche Tätigkeiten erforderlich sein sollten, werden diese also nicht von der Anlage B Nr. 24 umfasst.

Nichthandwerkliche Tätigkeiten

kein Einbau:
  • Aufstellen von Fertiggaragen aus Metall ohne Fundament (dies wäre dem Maurerhandwerk zuzuordnen)
  • Aufstellen, Montieren von Carports bei vorgefertigten, einfachen Bausätzen
  • Aufbau von Möbeln nach Aufbauanleitung
kein Einbau, kein Baufertigteil:
  • Zusammenbau bzw. Montage von Möbelfertigteilen
  • Aufbau bzw. Montage von Systemmesseständen
  • Aufstellen von Draht- und Jägerzäunen aus vorgefertigten Teilen ohne Fundament
 kein Baufertigteil:
  • Aufstellen von Fertigküchen/Einbauküchen für private Haushalte (ohne Elektro-, Gas- und Wasseranschlüsse; bei umfangreichen Änderungs- und Anpassungsarbeiten ist dies dem Tischlerhandwerk zuzuordnen)
  • Einbau von Schrankwänden 
Das Verlegen von Bodenausgleichsplatten (Hartfaserplatten), Montage von Holzdecken (Nut- und Federbretter) auf bereits vorhandener Unterkonstruktion gehört zum Trockenbau.

Einbau und Montage von Regalen aus Fertigteilen

Hier muss im Einzelfall entschieden werden, ob es sich um eine Tätigkeit handelt, die unter "Einbau genormter Baufertigteile" fällt oder ob der Einbau – insbesondere umfangreicher und aufwändiger Regalanlagen und bei erforderlichen statischen Berechnungen – nach den allgemeinen Kriterien als vollhandwerkliche oder nichthandwerkliche Tätigkeit zugeordnet werden muss. Für den Aufbau von Verkaufsregalen in Ladenlokalen oder bei dem Aufbau von Hochregallagern ist eher von einer industriellen Tätigkeit auszugehen.
Ihre IHK und HwK sind selbstverständlich gerne zu weiteren Erläuterungen und Beratungen bereit.
Sie haben noch Fragen? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Service nur Mitgliedsunternehmen der IHK Hochrhein-Bodensee und solchen Personen, die die Gründung eines Unternehmens in dieser Region planen, zur Verfügung steht.