Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in Kraft
Am 2. Dezember 2020 ist das neue Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in Kraft getreten. Abmahnungen müssen ab sofort den neuen Anforderungen entsprechen. Die Regelungen zur Aktivlegitimation der Wettbewerbsvereine treten erst in einem Jahr, genauer am 1. Dezember 2021 in Kraft.