Recht und Steuern

Corona-Schutzmaßnahmen von Bund und Land

Zum 7. April 2023 läuft der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen nach § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus. Weitere Einzelheiten sind auf der Seite der Landesregierung und der Bundesregierung zu finden. 
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist am 2. Februar 2023 außer Kraft getreten. Gleichwohl hat das Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales unverbindliche Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz veröffentlicht, die neben dem Schutz vor COVID-19 Erkrankungen auch zum Schutz vor Erkrankungen mit vergleich­baren Übertragungswegen wie Grippe und grippale Effekte angewendet werden können. Hierzu ist ein umfangreicher FAQ-Katalog abrufbar.
Stand April 2023
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