Recht und Steuern
Corona-Schutzmaßnahmen von Bund und Land
ie Landesregierung hatte zum 1. März 2023 die Aufhebung der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Mit Ablauf des 7. April 2023 enden auch die Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Zum 7. April 2023 läuft der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen nach § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus. Weitere Einzelheiten sind auf der Seite der Landesregierung und der Bundesregierung zu finden.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist am 2. Februar 2023 außer Kraft getreten. Gleichwohl hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unverbindliche Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz veröffentlicht, die neben dem Schutz vor COVID-19 Erkrankungen auch zum Schutz vor Erkrankungen mit vergleichbaren Übertragungswegen wie Grippe und grippale Effekte angewendet werden können. Hierzu ist ein umfangreicher FAQ-Katalog abrufbar.
Stand April 2023
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