Recht und Steuern

Mindestlohn zum 1. Januar 2026 angehoben

Seit 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto pro Stunde, 2027 wird er auf 14,60 Euro steigen – eine Erhöhung von insgesamt 13,88 Prozent.
  • ab 01.01.2026 auf 13,90 Euro.
  • ab 01.01.2027 auf 14,60 Euro.
Weitere Informationen zum Mindestlohngesetz (MiLoG) können Sie unserem Merkblatt Der gesetzliche Mindestlohn sowie auf der Internetseite der Mindestlohnkommission entnehmen.

Die Mindestlohnkommission und ihre Aufgaben

Die Mindestlohnkommission wird durch die Bundesregierung auf Vorschlag der Spitzenverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berufen. Ihre Aufgabe ist es, über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns zu befinden (§ 4 MiLoG). Eine Überprüfung und Beschlussfassung erfolgt alle zwei Jahre (§ 9 MiLoG). Dabei prüft die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Die Mindestlohnkommission hat sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung zu orientieren. Sie evaluiert laufend die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung im Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität und stellt ihre Erkenntnisse der Bundesregierung in einem Bericht alle zwei Jahre zur Verfügung (§ 9 MiLoG).
Stand: Januar 2026
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