Aushangpflichtige Gesetze

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, bestimmte gesetzliche Vorschriften, zusätzliche Regeln, Hinweise oder Verzeichnisse im Betrieb auszuhängen oder auszulegen, sowie bestimmte Mitteilungen im Betrieb zu veröffentlichen. Zweck ist, dass sich Ihre Mitarbeiter über die für sie geltenden Schutzvorschriften, Regeln und Vorgänge im Betrieb informieren können.
Bitte beachten Sie, dass die aushangpflichtigen Gesetze für die Arbeitnehmer leicht zugänglich und gut lesbar angebracht werden müssen. Achten Sie auch darauf, dass sie die jeweils neuesten Fassungen der betroffenen Gesetze aushängen bzw. auslegen.
Achtung: Eine Verletzung der Aushangpflichten stellt eine Ordnungwdrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Der Arbeitgeber kann sich auch schadensersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen eine Aushangpflicht ursächlich für den Eitnritt eines Schadens auf Seiten des Arbeitnehmers gewesen ist.
Die wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze sind:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), §12 Abs. 5 AGG
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Beihinderung, des Alters oder der sexuellen Identitä zu verhinder oder zu beseitigen.
§ 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG), § 12 Abs. 5 AGG

Arbeitsstättenverordnung, § 4 Abs. 4 ArbStättV (Flucht- und Rettungsplan)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 16 Abs. 1 ArbZG
Betriebsratswahl[1]
Betriebsvereinbarungen, § 77 Abs. 2 BetrVG
Druckluftverordnung, § 12 Abs. 2 DruckluftVO (Name, Anschrift und Tel.Nr. des ermächtigten Arztes)
Gefahrstoffverordnung, § 14 Abs. 1 GefStoffV (Betriebsanweisungen)
Heimarbeitsgesetz (HAG), §§ 6, 7a, 8, 19 Abs. 2 HAG
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), §§ 47 Abs. 1 JArbSchG, § 48 JArbSchG (Arbeitszeit) und § 54 Abs. 3 JArbSchG (bewilligte Ausnahme)
Ladenschlussgesetz (LSchlG), § 21 Abs. 1 Nr. 1 LSchlG
Mutterschutzgesetz (MuSchG), § 18 Abs. 2 MuSchG
Röntgenverordnung, § 18 Nr Abs. 3 RÖV
Schwerbehindertenvertretungswahl[2]
Sprecherausschusswahl (diverse Bekanntmachungspflichten für den Wahlvorstand nach der Wahlordnung zum Sprecherausschussgesetz (WOSprAG)
Strahlenschutzverordnung, § 42 StrlSchV
Tarifverträge, die für den Betrieb gelten, § 8 TVG
Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Unterrichtungspflicht nach § 15 Abs. 5 SGB VII
Unfallversicherungsträger, der für den Betrieb zuständig ist, § 138 SGB VII
Vermögensbildungsgesetz (jährliche Terminbenennung[3])

[1] Diverse Bekanntmachungspflichten für den Wahlvorstand nach der Wahlordnung.
[2] Diverse Bekanntmachungspflichten nach der Wahlordnung WO.
[3] § 11 Abs. 4 VermBG

Sie finden diese Gesetze in der amtlichen Fassung im Internet unter http://bundesrecht.juris.de
Verscheidene Buchverlage bieten die aushangpflichtigen Gestze im Taschenbuchformat zu Preisen zwischen 8,50 – und 38,- – an. Einige Ausgaben sind bereits zum Aufhängen gelocht.
Literaturvorschläge:
Walhalla Verlag, ISBN-13: 978-3802913891
Haufe-Lexware, ISBN-13: 978-3648041901 / ISBN-13: 978-3648041895
C.H.Beck; ISBN-13: 978-3406660368
Stand Februar 2015
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