Visa-Informationsdienst

USA: Informationen zu Visa für Geschäftsreisen

Corona bestimmt bei der Einreise mit

Seit 8. November 2021 dürfen  Europäer aus dem Schengen-Raum, die vollständig gegen Corona geimpft sind, wieder in die USA einreisen.
  • Impfnachweis
  • Negatives Testergebnis (PCR oder Antigen-Test, nicht älter als 72 Stunden) beim Boarding.
Corona-Impfstoffe und Nachweise:
  • Alle von der Weltgesundheitsorganisation WHO beziehungsweise von der US-Arzneimittelaufsicht FDA zugelassenen Impfstoffe wie Moderna, Pfizer/BioNtech, AstraZeneca, Johnson&Johnson, Sinopharm oder Sinovac werden akzeptiert.
  • Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit Covid-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen.
  • Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, für eine eventuelle Kontaktverfolgung persönliche Daten (unter anderem Telefonnummern und E-Mail-Adressen) der Reisenden den amerikanischen Behörden zu übermitteln. Die Daten werden 30 Tage aufbewahrt.
Was gilt nach der Einreise in die USA:
Ein weiterer Corona-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen wird empfohlen. Zu beachten sind die Quarantäneempfehlungen der „Centers for Disease Control and Prevention“ (CDC), sowie die Quarantänebestimmungen auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
Sie wollen mehr über die Abwicklung von VISA-Anträgen wissen? Die US-Botschaft und Konsulate in Deutschland informieren online mit einer FAQ-Liste.

B-1 Visum für befristete geschäftliche Aufenthalte

Das B-1 Visum (Business/Tourist Visa) erlaubt für maximal sechs Monate die Einreise zu folgenden Zwecken:
  • Vertragsverhandlungen, Kontakt und Austausch mit Geschäftspartner, Kunden und verbundenen Unternehmen
  • Teilnahme an Messen, Kongresse, Fachkonferenzen
  • unabhängige Forschungen, Vorträge und Vorlesungen
  • Installation, Wartung oder Reparatur von deutschen Geräten für Handel und Industrie, die an amerikanische Unternehmen verkauft wurden – Mehr Informationen zur Entsendung in die USA zu Montagezwecken finden Sie demnächst hier von uns zusammengestellt.
Hinweise, was als Reisezweck „Business” in diese Kategorie fällt, finden Sie auf der Seite des U.S. Foreign Department. Affairs Manual.
Wichtig: Die Bezahlung des Arbeitnehmers muss von dem in Deutschland ansässigen Unternehmen erfolgen. Bei Montage-/Servicearbeiten ist eine entsprechende vertragliche Vereinbarung unbedingt notwendig. Die Beantragung dieses Visums erfordert einen Termin und die persönliche Vorstellung beim US-Generalkonsulat. Mehr zum Antragsprozess finden Sie in diesem Artikel unten. Kosten: 160 US-Dollar (USD)
Weitere Informationen Sie auf der offiziellen Seite der US-Konsulate, ein hilfreiches offizielles Merkblatt zu Geschäftsreisen gibt es auch.

ESTA-Genehmigung: Visumsfreie Einreise über das Visa Waiver Programm (VWP) 

Besuche zu touristischen und geschäftlichen Zwecken (siehe Zwecke für B-1) sind unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Visum möglich. Über das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) können somit Staatsangehörige der Länder, die am Visa Waiver Programm (VWP) teilnehmen, einen Online-Antrag stellen und bis zu 90 Tage in den USA verbringen. Die EU-Länder, und damit auch Deutschland, nehmen am VWP teil.
Wichtig: Der Online-Antrag sollte spätestens 72 Stunden vor Abflug gestellt werden. Außer für Aufenthaltskosten darf keine Bezahlung von amerikanischer Seite entgegen genommen werden. Die Beantragung und Genehmigung erfolgt ausschließlich Online. Eine Verlängerung vor Ort ist nicht möglich. Kosten: 14 USD
Weitere Informationen und den Link zum Online-Antrag finden Sie auf der offiziellen Seite der US-Konsulate und/oder der US-Einreisebehörde.
Eine Liste aller Visakategorien für sogenannte Nichteinwanderungsvisa finden Sie hier auf der Seite der US-Behörden.
Für längere Aufenthalte verbunden mit einer Arbeitsaufnahme in den USA kommen oft folgende Kategorien in Frage:

E-1/E-2 Visum (Handels-/Investorenvisum)

Führungskräfte („Executives”), leitende Angestellte („Manager”) und Spezialisten („Specialist”/„Essential Employee”) können mit einem E-1/E-2-Visum bis zu fünf Jahre in den USA arbeiten. Eine Voraussetzung für die Erteilung des Visums ist, dass die Personen beabsichtigen, in einem wesentlichen Ausmaß in den USA zu investieren.
  • Das E-1 Visum beziehungsweise Handelsvisum eröffnet Händlern und Kapitalanlegern, die sich in den USA in einem bestimmten Umfang engagieren wollen, eine Arbeitsgenehmigung ( > 200 000 USD ).
  • Dabei muss ein regelmäßiger Handel substantieller Natur mit Gütern, Waren oder Dienstleistungen zwischen den Vertragsstaaten (mind. 50 Prozent) nachgewiesen werden.
  • Das E-2 Visum gilt dagegen für Investoren, die eine nicht unerhebliche Investition in ein aktives US-Unternehmen tätigen wollen ( > 100 000 USD ).
  • Umfangreiche Auflagen müssen beachtet und erfüllt werden.
Wichtig: Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie unentbehrlich für den Betriebsablauf sind und dafür entsprechende spezialisierte Fähigkeiten und/oder Expertise besitzen. Dem Visumsantrag muss die E-Registrierung des Unternehmens beantragt werden. Hierfür ist in Deutschland ausschließlich das Generalkonsulat Frankfurt zuständig. Kosten: 205 USD

L-1 Visum (Unternehmensinterner Mitarbeitertransfer)

Vorgesehen ist dieses Visum für die firmeninterne Versetzung von Mitarbeitern in eine Niederlassung, in den Mutterkonzern, oder in eine Zweig- oder Tochtergesellschaft des aktuellen Arbeitgebers.
Antragsteller müssen mehrjährige Erfahrung im Bereich der Geschäftsführung/Leitung und/oder Expertise in einem Spezialgebiet nachweisen, die wesentlich für das Unternehmen ist. Zudem müssen Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre mindestens ein Jahr ununterbrochen von demselben ausländischen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Um dieses Visum zu erhalten, muss der künftige Arbeitgeber zunächst eine Petition bei den U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) einreichen, da eine genehmigte Petition Voraussetzung für die Bewerbung um dieses Arbeitsvisum ist. Kosten: 190 USD

H-1B Visum

Ein H-1B Visum können Angestellte beantragen, die einen Beruf mit hochspezialisierter Fachkenntnis („Specialty occupation”) ausüben. Der Antragsteller muss einen Universitätsabschluss (Bachelor oder höher) und entsprechende Arbeitserfahrung nachweisen.
Zu diesem Personenkreis können gehören: bestimmte Models, Absolventen US-amerikanischer oder ausländischer medizinischer Hochschulen, Lehrer und Forscher.
Um dieses Visum zu erhalten, muss der künftige Arbeitgeber zunächst eine Petition bei den U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) einreichen, da eine genehmigte Petition Voraussetzung für den Antrag auf dieses Arbeitsvisum ist.
Wichtig: Diese Visumskategorie ist zahlenmäßig auf 65.000 Visa pro Jahr (+ 20.000 mit US-Masterabschluss) limitiert. Für den Arbeitsbeginn ab 1. Oktober können jedes Jahr ab 1. April Anträge gestellt werden. In den letzten Jahren wurde das Kontingent bereits eine Woche nach offiziellem Antragsbeginn erreicht.

Antragsprozess

Nach der Prüfung welche Visa-Kategorie für den USA-Besuch in Frage kommt, muss rechtzeitig beim zuständigen Konsulat der Antrag eingereicht und ein Termin vereinbart werden. Die Wartezeit für diesen Termin variiert je nach Konsulat und auch nach „Saison”. Die aktuelle Wartezeiten können Sie online auf der Webseite des Department of State einsehen. Planen Sie auf jeden Fall ein ausreichend Zeit bis zur vollständigen Genehmigung des Antrags ein. Bei Ausnahmefällen und bei hoher Auslastung ist die Wartezeit auch länger.
Tipps für das Interview beim Konsulat: Geben Sie Ihrem Mitarbeiter alle notwendigen Unterlagen mit und sprechen Sie mit ihm vorher ausführlich über seinen Einsatz. Häufig kommt es vor, dass Mitarbeiter keine genaue Auskunft über die Tätigkeiten und den Einsatzort geben können. Auch eine gute Ausdrucksweise in der englischen Sprache sollte vorhanden sein. Better be overprepared!

Links und Quellen

Diese Informationen wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte kann jedoch nicht übernommen werden.