Pflichtversicherung (assurance R.C. décennale)
Das französische Recht schreibt für bestimmte Mängel an Bauwerken eine 10-jährige Gewährleistung vor. Damit verbunden ist die Pflicht zum Abschluss einer Versicherung für evtl. Gewährleistungsansprüche des Kunden (assurance R.C. décennale). Hierbei handelt es sich um zwingendes Recht, das auch dann zur Anwendung kommt, wenn Vertragsverhältnisse dem deutschen Recht unterliegen.
Genauere Informationen zur assurance R.C. décennale finden Sie in den Fragen und Antworten, herausgegeben von RA Gerhard Steyer.
Unabhängig von der Frage der „assurance R.C. décennale“ sollten Sie sich vergewissern, dass Ihre Haftpflichtversicherung Ihnen auch für Arbeiten, die in Frankreich ausgeführt werden, Deckungsschutz gibt.