International

Mindestlohn Frankreich (SMIC)

Wer im Ausland arbeitet, unterliegt den dort geltenden zwingenden Rechtsvorschriften. Dazugehören u. a. bestimmte arbeitsrechtliche Regelungen, z. B. die Bestimmungen zum Mindestlohn, zur Arbeitszeit, Urlaub und zur Arbeitssicherheit.
Mindestlohn
In Frankreich gibt es einen allgemein garantierten gesetzlichen Mindestlohn (SMIC - salaire minimum interprofessionnel de croissance), der von der Regierung entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung jährlich spätestens bis zum 1. Juli festgesetzt werden muss.

Er beträgt seit 1. Mai 2022 10,85€ brutto pro Stunde, was bei einer 35-Stunden-Woche einem Bruttomonatslohn von 1.645,58 € entspricht.

Tarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden, sind ebenfalls einzuhalten.