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China – Update Coronavirus

Nach knapp drei Jahren öffnete China wieder seine Grenzen, die Einreise ist ohne Quarantäne möglich. Damit ist, trotz explodierender Infektionszahlen, das Ende der Null-Covid-Politik besiegelt. Erfahren Sie mehr zu den aktuellen Reisemöglichkeiten zwischen China und Deutschland sowie den Einschränkungen vor Ort. 
Letzte Aktualisierung: 24. Januar 2023

Das Wichtigste auf einen Blick

Regelung seit 8. Januar 2023

  • Es ist ein negativer PCR-Test maximal 48 Stunden vor Abflug nach China erforderlich, dies wird auch beim Boarding kontrolliert. (Unbedingt in Papierform!)
  • PCR-Testergebnis in die Gesundheitserklärung beim chinesischen Zoll eingeben (via WeChat, per App oder auf der Webseite des Zollamtes)
  • Keine Quarantäne bei Einreise nach China und Weiterreise in China mehr erforderlich
  • Keine Testungen nach Einreise mehr erforderlich, routinemäßig können Schnelltests angeordnet werden.
  • Reisende mit Krankheitssymptomen müssen bei Ankunft einen Schnelltest machen. Bei positivem Test wird Hausquarantäne empfohlen.
  • Für das Visum ist weiterhin eine Einladung nötig.
Bitte beachten Sie zudem die auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Deutschland veröffentlichten Anweisungen zu den aktuellen Bestimmungen. 

Einreisevorschriften im Detail

Einreiseformalitäten

Hinweis: Bestimmungen zur Einreise können sich mit der Pandemielage ändern. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und gegebenenfalls zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas. Genauere Informationen sind bei dem örtlichen Ansprechpartner zu erfragen und regelmäßig aktualisiert auf der Website des Auswärtigen Amtes zu finden. Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Um Fluggästen einen ausführlichen Überblick über die Anforderungen für die Reise nach China zu verschaffen, hat die chinesische Botschaft einen praktischen Leitfaden “Guidelines for the Prevention and Control of COVID-19 for Travelings to China” und Details zu den Anforderungen an den PCR-Testbericht auf der Website der chinesischen Botschaft in Deutschland veröffentlicht. Demnach überprüfen die Airlines seit dem 17. Januar 2023 das PCR-Testergebnis, außerdem führt das chinesische Zollamt auch bei der Einreise Stichprobenkontrollen des Testberichts durch.
“Guidelines for the Prevention and Control of COVID-19 for Travelings to China”:
  1. Testpflicht: Alle nach China reisenden Fluggäste sind verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden vor Abflugzeit nach China einen PCR-Test durchzuführen. Nur die Fluggäste mit negativem Testergebnis dürfen nach China reisen. 
  2. Gesundheitserklärung: Alle nach China reisenden Fluggäste sollten ihr PCR-Testergebnis in die Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes eintragen. Das kann über WeChat, per App oder via Website des Zollamtes geschehen.
  3. Überprüfung beim Boarding: Die Fluggesellschaft überprüft den PCR-Testbericht (Papierbericht) beim Boarding. Wenn kein Bericht vorgelegt werden kann, wird das Boarding verweigert.
  4. Sicherheitsmaßnahmen: Während des gesamten Fluges sollte eine Maske getragen werden. Zudem sollten die Selbstschutzmaßnahmen vor der Abreise beachtet und damit das Infektionsrisiko möglichst minimiert werden. 
  5. Einreisekontrolle: Nach Ankunft im Zielflughafen erledigen Sie die erforderlichen Zollformalitäten mit Ihrem erworbenen Gesundheitserklärungscode. Das Zollamt überprüft den negativen PCR-Testbericht stichprobenartig. Fluggäste, deren Gesundheitserklärung normal ist und die bei der routinemäßigen Infektionskontrolle durch das Zollamt keine Auffälligkeiten aufweisen, dürfen in die Öffentlichkeit entlassen werden. Für Fluggäste, deren Gesundheitserklärung Auffälligkeit aufweist und/oder die Symptome wie Fieber aufweisen, wird das Zollamt einen Schnelltest durchführen. Positiv getesteten Fluggästen wird empfohlen sich in häusliche Quarantäne zu begeben oder medizinisch behandeln zu lassen.
  6. Achtsamkeit: Bitte beachten Sie auch nach Einreise in China weiterhin die empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen zum Selbstschutz und zur Minimierung des Infektionsrisikos.

Testpflicht und Gesundheitserklärung

Zum 8. Januar 2023, 0.00 Uhr Pekinger Zeit  traten folgende neuen Einreisevorschriften ein: Alle nach China reisenden Fluggäste sind verpflichtet, ein negatives PCR-Testergebnis (Nasen-Rachenabstrich, ein Antigen-Test wird nicht akzeptiert!) vorzuweisen. Der PCR-Test muss innerhalb von 48 Stunden vor Abflug nach China durchgeführt werden und kann von einem Hausarzt in Deutschland sowie einer amtlich anerkannten Teststelle stammen. Das PCR-Testergebnis muss in die Gesundheitserklärung beim chinesischen Zoll eingetragen werden. Dies kann via WeChat, per App oder auf der Website des Zollamtes erfolgen. Das PCR-Testergebnis wird beim Boarding überprüft und muss unbedingt in Papierform vorlegt werden. Ein elektronisches Dokument wird nicht akzeptiert! Für den Gesundheitserklärungscode vom chinesischen Zoll wird zudem ein mobiles Endgerät mit Scan-Funktion empfohlen. Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Die PCR-Testanforderungen auf einen Blick:
  1. Der Testbericht muss den Namen des Getesteten (identisch mit dem Namen auf dem für den Flug verwendeten Reisedokument), das Geburtsdatum und die Reisedokumentennummer aufführen.
  2. Der Testbericht muss die Probenentnahmezeit oder Berichtzeit (mindestens eines davon muss innerhalb von 48 Stunden vor Abflugzeit sein), die Testmethode (es muss sich um einen PCR-Test handeln, ein Antigen-Test wird nicht akzeptiert), das Testergebnis (es muss eindeutig negativ sein, ein unklares oder grenzwertiges Ergebnis wird nicht akzeptiert) sowie den Namen und die Kontaktdaten der Teststelle aufführen.
  3. Der Testbericht muss auf Englisch oder Deutsch sein und wird von der Fluggesellschaft überprüft.
  4. Der Testbericht muss auf Papier sein. Ein elektronisches Dokument wird nicht akzeptiert. Drucken Sie daher das Dokument vor Abflug aus und nehmen es in Papierform mit auf die Reise!
Das Zollamt überprüft den negativen PCR-Testbericht stichprobenartig. Fluggäste, deren Gesundheitserklärung normal ist und die bei der routinemäßigen Infektionskontrolle durch das Zollamt keine Auffälligkeiten aufweisen, dürfen in die Öffentlichkeit entlassen werden. Eine Einreisequarantäne ist nicht mehr erforderlich, ebenso fällt bei inländischen Reisen keine Quarantäne mehr an. 
Für Fluggäste, deren Gesundheitserklärung Auffälligkeit aufweist und/oder die  Krankheitssymptome wie Fieber aufweisen, müssen bei Ankunft einen Schnelltest machen. Positiv getesteten Fluggästen wird empfohlen sich in häusliche Quarantäne zu begeben oder medizinisch behandeln zu lassen. 

Visum

Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen. Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Visa werden neuerdings für Studierende erteilt, wenn ein langfristiges Studium in China geplant ist. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt.
Für das Arbeitsvisum wird kein PU-Brief mehr benötigt, die Dokumente für die Beantragung eines Arbeitsvisums sind jetzt die gleichen wie in Zeiten vor der Pandemie. Ehegatten und Kinder benötigen keinen PU-Brief mehr, sondern müssen Verwandtschaftsbescheinigungen vorlegen. Chinesische Staatsbürger und Ausländer mit ständigem Wohnsitz in China können für ihre Familienangehörigen Visa für Familienbesuche und Familienzusammenführungen beantragen, einschließlich Ehepartner, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Ehepartner der Kinder, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder.
Seit dem 27. Juli 2022 können die Antragsteller in Deutschland, die Berufstätigkeit (in Bereichen wie unter anderem Wirtschaft und Handel, Bildung, Wissenschaft und Technologie, Sport sowie Kultur) in China wieder aufzunehmen beabsichtigen, ein Geschäftsvisum (M) oder akademisches Austauschvisum (F) beantragen, ohne das vorher erforderliche von einschlägigen chinesischen Stellen ausgestellte Einladungsschreiben (PU) vorlegen zu müssen.
Seit dem 8. Januar 2023 ist der visafreie Transitaufenthalt in China wieder möglich. Für den einmaligen Flughafentransit von bis zu 24 Stunden besteht keine Visumpflicht. 
Hinweis zur Einreichung von Impfbescheinigungen bei der Beantragung eines Visums: In der Regel wird nur vollständig geimpften Antragstellern ein Visum erteilt. Die chinesische Botschaft gibt an, dass “Visumantragsteller grundsätzlich geimpft sein sollten”, in der Praxis sollten die Antragsteller jedoch vollständig geimpft sein, um ein chinesisches Visum zu beantragen. Die Botschaft hat keine detaillierten Angaben zu den Anforderungen an die Impfbescheinigungen oder deren Vorlage gemacht. Reisende können sich über die vergangenen Mitteilungen auf der Website der chinesischen Botschaft informieren. Aus Erfahrung empfiehlt es sich, alle Impfbescheinigungen beim Visa Center vorzulegen. Die endgültige Auslegung der Richtlinien liegt im Ermessen der chinesischen Botschaft.
Lesen Sie mehr zu den neuesten Entwicklungen und Vorschriften im Auslandsgeschäft mit China und checken Sie aktuelle Meldungen zum Coronavirus.

Flugverkehr nach China

Direktflugverbindungen

Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z. B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt. 
Mit dem Ende der Einreisequarantäne soll auch der Flugbetrieb wieder reaktiviert werden. Da es keine Flugstreichungen ("circuit breaker") mehr nach Covid-Infektionen an Bord gibt und die Airlines auch keine Strafzahlungen mehr zu entrichten hat, wenn Infektionen bei Passagieren auftreten, ist künftig mit mehr Flugverkehr und günstigeren Flugpreisen zu rechnen.

Charterflüge der AHK Greater China

Trotz der Ankündigung der nationalen Gesundheitskommission werden die planmäßigen Charterflüge der AHK Greater China ohne Änderungen durchgeführt. Vereinzelte Flüge im Frühjahr 2023 sind noch verfügbar! Schnell sein lohnt sich, die Flüge werden nach dem “first-come(paid)-first-serve” Prinzip vergeben.

Transitmöglichkeiten

Einreisen sind auch mit Transitflügen über Drittländer grundsätzlich möglich. Bei Abflügen aus Deutschland müssen die Passagiere entweder in Deutschland oder im Transitland den erforderlichen PCR-Test durchführen lassen und in der Gesundheitserklärung für den chinesischen Zoll einreichen. Dies kann via WeChat, per App oder auf der Website des Zollamtes erfolgen. Hinweis: Der Test muss innerhalb von 48 Stunden vor Abflugzeit nach China durchgeführt werden. Bitte beachten Sie den Zeitunterschied zwischen dem Abflugs- und Transitort und arrangieren Sie entsprechend den Zeitpunkt und Ort des PCR-Tests. Bei fristgerechter Testung in Deutschland ist keine erneute Testung im Transitland erforderlich.
Auskünfte zum Ablauf des Einreiseverfahrens in dem jeweiligen Transitland sollten vor Antritt der Reise bei der chinesischen Botschaft in Berlin bzw. den örtlich zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen eingeholt werden.
Seit dem 8. Januar 2023 sind auch visafreie Transitaufenthalte in China wieder möglich . Für den einmaligen Flughafentransit von bis zu 24 Stunden besteht keine Visumpflicht. 

Situation vor Ort

Die Nationale Gesundheitskommission hat am 11. November 2022 insgesamt 20 Maßnahmen zur Optimierung der Covid-19-Bekämpfung veröffentlicht und damit Lockerungen angekündigt. Mit der Bekanntgabe weiterer Lockerungen am 7. Dezember 2022 wurde das Ende der rigorosen Null-Covid-Politik eingeläutet. Mittlerweile wurden sämtliche Quarantäneauflagen und Kontaktbeschränkungen erlassen, auch die PCR-Nachweispflicht besteht nicht mehr. Infolge dessen explodieren die Infektionszahlen und erreichen gegenwärtig den höchsten Wert seit Beginn der Pandemie 2020. Landesweit sind Krankenhäuser überlastet und Medikamentenpreise steigen massiv an. In Krankenhäusern in Peking besteht als Folge der Corona-Welle ein Mangel an Arzt- und Pflegepersonal, die Versorgung auch medizinischer Notfälle in den örtlichen Krankenhäusern ist nicht durchgehend gewährleistet. Probleme bestehen außerdem bei der Versorgung mit notwendigen Medikamenten. Vielerorts wurden provisorisch Fieberkliniken aufgebaut. Parallel sollen landesweite Impfkampagnen die Immunisierung der Bevölkerung vorantreiben. Treffen Sie entsprechende Vorkehrungen, statten Sie beispielsweise Ihre persönliche Reiseapotheke vor Aufenthalt in China gut aus und sofern Sie auf Medikamente angewiesen sind, nehmen Sie ausreichend Vorrat mit. 
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen. Personen, die in oder nach China reisen wollen, sollten sich unmittelbar vor der Reise erneut zur Situation vor Ort kundig machen. Offizielle Webseiten der Stadtverwaltungen geben Auskunft, oftmals zeitverzögert. Darüber hinaus werden die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes ständig aktualisiert. Seit dem 9. Januar 2023 ist China als drohendes Virusvariantengebiet eingestuft. Von nicht notwendigen Reisen nach China wird derzeit abgeraten. Die deutschen diplomatischen Vertretungen in China erreichen Sie unter +86 (0)10 85329-202 oder unter telefonpool@peki.auswaertiges-amt.de. Auch die AHK Greater China informiert regelmäßig zu den jeweiligen Regelungen.
Die Auswirkungen des Lockdowns und das Festhalten an der “Null-Covid-Politik” haben Langzeitfolgen für die Weltwirtschaft und Chinas Image irreversibel geschädigt. Lesen Sie hierzu wie sich Unternehmen aufstellen können und worauf sie sich gefasst machen müssen.

EU-Einreisebeschränkungen für Reisende aus China

Ab Januar 2023 werden wieder neue Pässe an Chinesen ausgegeben. Eine erhöhte Reisetätigkeit chinesischer Touristen und Geschäftsleute wird erst im weiteren Verlauf des Jahres erwartet.
Für Reisende aus China gelten weiterhin pandemiebedingte Einreisebeschränkungen. Laut Auswärtiges Amt wurde China mit Wirkung vom 9. Januar 2023 als drohendes Virusvariantengebiet eingestuft. Für Reisende aus China besteht eine Nachweispflicht vor Abreise (mittels Nukleinsäurenachweis (PCR) oder PoC-Antigen-Test). Zusätzlich gibt es stichprobenartige Testungen nach Einreise. Eine Anmeldepflicht vor Einreise besteht nicht.
Gemäß Kabinettsbeschluss vom 1. Juli 2020 erhält Deutschland in Bezug auf China die am 17. März 2020 von den Staats- und Regierungschefs der EU beschlossenen Einreisebeschränkungen so lange aufrecht, bis China im Gegenzug eine dem Prinzip der Gegenseitigkeit entsprechende Einreisemöglichkeit für Deutsche/Europäer einräumt. Solange dies nicht der Fall ist, kann Deutschland nur in sehr enggefassten Fällen Ausnahmen von den pandemiebedingten Einreisebeschränkungen gewähren. Die jeweils möglichen Ausnahmetatbestände sind in einem FAQ zu Visa und Einreise der deutschen Vertretung in China aufgeführt.
Geschäftliche Reisen können unter gewissen Voraussetzungen als Ausnahmetatbestand bewertet werden. In solchen Fällen ist für die Entsendung chinesischer Mitarbeiter nach Deutschland ein ministerielles Unterstützungsschreiben bei der Visumsbeantragung den deutschen Vertretungen in China vorzulegen. Unabhängig vom Bestehen oder der Lockerung von Einreisebeschränkungen gilt das Schengen- und Ausländerrecht unverändert weiter. Insbesondere sind – auch bei Vorliegen eines wichtigen Einreisegrunds – weiterhin die Visumerteilungsvoraussetzungen zu erfüllen.
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg wurde vom Auswärtigen Amt über diese neue Anforderung informiert und stellt entsprechende Unterstützungsschreiben nach Klärung der regional wirtschaftlichen Relevanz aus. Die Unterstützungsschreiben der IHK oder von kommunaler Ebene sind aktuell nicht ausreichend, aufgrund der restriktiven Lage ist dies eine Angelegenheit auf Ministerialebene.
Die lokale Zuständigkeit der Ministerien ist nicht an den Firmensitz gebunden, sondern richtet sich nach dem Einsatzort des Mitarbeiters. Gerne unterstützen wir Sie in dieser Thematik und leiten den Kontakt zum Wirtschaftsministerium für Sie her.