Nr. 6158
International

Lieferantenerklärungen und Präferenzen

Regionales Übereinkommen
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Seit 1. Januar 2026 gelten ausschließlich die präferenziellen Regeln des revidierten regionalen Übereinkommens. Wir haben Informationen zum Stand, zum Umgang mit Lagerware und Besonderheiten mit Marokko und Ägypten zusammengestellt.

Freihandel

Das Handelsabkommen EU-Vietnam wird verstärkt genutzt. Seit 2023 sind Zollermäßigungen nur noch mit dem Handelsabkommen möglich, das APS ist entfallen.

Handelsabkommen

Zahlreiche Handelsabkommen verschaffen Unternehmen Zollvorteile. Die einzelnen Abkommen und deren Ursprungsnachweise finden Sie hier. Seit 1. Januar 2021 ist das Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich anwendbar.

Ursprungsdokumentation

Detaillierte Informationen rund um Lieferantenerklärungen (LE): Inhalt, Form, Aufbewahrung, Haftung.

Präferenznachweise

Als Präferenznachweis im Warenverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) ist nur noch die Erklärung zum Ursprung vorgesehen. Bei Warenwerten über 10.000 Euro ist der Status Registrierter Exporteur (REX) nowendig.

International

Nur wenn Ware die präferenziellen Ursprungsregeln einhält, dürfen entsprechende Nachweise (Lieferantenerklärungen, Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, EUR-MED und Ursprungserklärungen) ausgestellt werden. Wir haben ein Kalkulationsschema hinterlegt.

International

Hier finden Sie Informationen zu den Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und A.TR. (für die Türkei). Zwei PC-Vorlagen helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare mit dem PC. Die Formularvordrucke erhalten Sie bei der IHK.