Genehmigungspflicht bei Export

Ausfuhrliste und Anhänge Dual-Use-Verordnung

Für die Ausfuhr bestimmter Güter ist eine Genehmigung erforderlich. Ausschlaggebend für die Genehmigungspflicht sind die in den Güterlisten definierten technischen Parameter. Die Exportkontrolle unterscheidet zwischen Rüstungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter), die sowohl militärisch als auch zivil eingesetzt werden können. Der Güterbegriff umfasst neben Waren auch Software und Technologie.

1. Die Güterlisten im Einzelnen

Ausfuhrliste

In der Ausfuhrliste sind nur die nach deutschem Recht genehmigungspflichtigen Güter enthalten. Dies sind Rüstungsgüter (Teil I A der Ausfuhrliste) und nationale Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Teil I B der Ausfuhrliste). Letztere umfassen 17 Positionen, deren Ausfuhrlistennummer hat eine 900er-Kennung.

Anhang I EU Dual-Use-Verordnung

Die überwiegende Mehrheit der Dual-Use-Güter wird in der gesamten EU einheitlich kontrolliert. Basis hierfür ist die EU-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/821). Diese Güter sind in Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung enthalten (gelistete Dual-Use Güter).

Anhang IV der Dual-Use-Verordnung

Bei den in Anhang IV der Dual-Use-Verordnung gelisteten Gütern handelt es sich um eine Teilmenge aus Anhang I. Diese Güter gelten als besonders sensitiv. Für sie ist nicht nur bei Ausfuhr in ein Land außerhalb der EU eine Ausfuhrgenehmigung, sondern auch bei Verbringung innerhalb der EU eine Verbringungsgenehmigung einzuholen.

2. Aktualisierung der Listen: Änderungen zum Januar 2023

Mit der Delegierten Verordnung vom 21. Oktober 2022 (noch ohne Nummerierung) hat die EU die Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung neu gefasst. In Kraft treten sollen die Änderungen Anfang Januar 2023.

Die Vorabfassung ist im Register der Kommissionsdokumente verlinkt. Das BAFA hat einen Unverbindlichen Änderungsüberblick in deutscher Sprache veröffentlicht.
Unternehmen müssen prüfen, ob sie von den Änderungen betroffen sind und diese ggf. im eigenen Warenstamm nachvollziehen. 

Was ist neu?

  • Begriffsbestimmungen
    • Gate-All-Around-Feldeffekttransistor (neuer Begriff)
    • Diffusionsschweißen, Programm (Verweise angepasst)
  • Keine Änderungen in Kategorien 0, 5 und 7
  • Die meisten Änderungen in Kategorie 3 
    • Frequenzsynthesizer und Signalgeneratoren
    • im Halbleiterbereich: Hetero-epitaxiale Werkstoffe, Hochwiderstandswerkstoffe und Technologie, Elektronic CAD Software
  • Anpassungen an Stand der Technik
    • 4A003b Digitalrechner (angepasste Spitzenleistung)
    • 6A005d1b1 Halbleiterlaser (angepasste Ausgangsleistung)
  • Entlistungen: keine, Unternummern 1C006b2 und 2E003b2 gestrichen

3. Wo finde ich die aktuellen Güterlisten?

4. Aufbau der Güterlisten

Die Listenpositionen haben einen typischen Aufbau
  • Rüstungsgüter: vierstellig, beginnend mit mindestens zwei Nullen; Beispiel: 0021
  • nationale Dual-use-Güter: fünfstellig in der Reihenfolge Zahl Buchstabe Zahl Zahl Zahl, wobei hier die zweite Zahl eine 9 ist; Beispiel: 2A991
  • EU-Dual-Use-Güter: ebenfalls fünfstellig in der Reihenfolge Zahl Buchstabe Zahl Zahl Zahl, wobei hier die zweite Zahl keine 9 ist; Beispiel: 3B002
Nach Artikel 11 Satz (9) EU-Dual-Use-Verordnung müssen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen genehmigungspflichtige Waren deutlich gekennzeichnet sein. Dies kann durch die Nennung der Listenposition geschehen. Entsprechende Hinweise der Lieferanten müssen auf den Handelspapieren erkannt werden, beispielsweise von der Einkaufsabteilung.

5. Regelmäßig prüfen – technische Fachabteilung einbinden

Unternehmen müssen sicherstellen, dass keine ungenehmigte Ausfuhr erfolgt. Deshalb ist regelmäßig zu prüfen, ob die eigenen Güter von den Güterlisten erfasst sind. Wenn Rüstungsgüter und die wenigen nationalen Dual-use-Güter nicht zur eigenen Produktpalette gehören, können Sie sich bei der Kontrolle auf den Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung konzentrieren. Sie sollten auch sicherstellen, dass keine genehmigungspflichtige Handelsware übersehen wird.
Um den Inhalt der Listen verstehen zu können, sind Produktkenntnis und technisches Verständnis erforderlich. Deshalb sollten die entsprechenden technischen Fachabteilungen in die Prüfung eingebunden sein. 

6. Wie kann das Umschlüsselungsverzeichnis helfen?

Ein nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Interpretation der Listen stellt das Umschlüsselungsverzeichnis des BAFA dar. Es führt, ausgehend von der Warennummer eine Gutes, zu möglichen Güterlistennummern.
Quelle: IHK Stuttgart