Fachbereich Umwelt | Energie

Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässer

Berlin, 24.05.2016

Am 2. Mai 2016 hat das Bundeskabinett die neue Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern (OGewV) in der Fassung beschlossen, die sich aus dem Beschluss des Bundesrates vom März ergeben hat. Die Oberflächengewässerverordnung vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die neue OGewV ergänzt und aktualisiert die bestehenden Anforderungen zur Einstufung, Darstellung und Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands von Oberflächengewässern.

Mit der Novellierung sollen in erster Linie neue EU-rechtliche Bestimmungen (Umsetzung der geänderten Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (RL 2013/39/EU) sowie einer Anpassung fortgeschrittener wissenschaftlicher Erkenntnisse) 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Im Einzelnen werden u. a. die neuen europäischen Vorgaben zu Umweltqualitätsnormen für Schadstoffe, die europaweit in Oberflächengewässern vorkommen, in deutsches Recht umgesetzt. Aber auch Umweltqualitätsnormen für Schadstoffe, die nur in deutschen Flussgebieten von Bedeutung sind, werden neu geregelt. Dabei wurde die flussgebietsspezifische Liste der Stoffe, die gemessen werden müssen, insgesamt deutlich gekürzt.

Die biologischen, stofflichen und physikalischen Anforderungen an den guten Zustand der Oberflächengewässer wurden den neuen EU-rechtlichen Vorgaben sowie den methodischen Leitlinien zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie angepasst.

Neue Orientierungswerte für den guten Zustand im Hinblick auf den Salzgehalt, die Temperatur, die maximale Temperaturerhöhung und Nährstoffe sollen zudem die bundeseinheitliche Bewertung des Gewässerzustands verbessern.

Darüber hinaus trifft die neue Verordnung auch Regelungen zur Reduzierung der Stickstoffbelastung der Küstengewässer. Hierzu werden für die Mündungsbereiche von Flüssen Stickstoffhöchstwerte geregelt, die bei der Gewässerbewirtschaftung im Binnenland berücksichtigt werden müssen.

Einen ausführlichen Überblick über die Änderungen an der bisherigen Verordnung sowie die zugrunde liegenden EU-Vorgaben bietet die Bundesratsdrucksache 627/15 auf den Seiten 1 bis 3.

Quelle: DIHK (219611352)