Umweltthema Verpackungsgesetz

Informationen zum Verpackungsgesetz

Osnabrück, 17.06.2019 
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat einige Informationen veröffentlicht, welche für die Anwender Unterstützung anbieten.

Themenpapier "Die wichtigsten Aspekte beim Import von Waren"

Für importierenden Unternehmen ergeben Fragen zu den Grundpflichten und zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes. Die ZSVR hat ein  Themenpapier in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht, das sogenannte "Importpapier". Dieses fasst die wichtigsten Themen, die man betreffend des Verpackungsgesetz zum Import von Waren nach Deutschland wissen sollte, zusammen. Daneben werden in diesem Papier die wichtigsten Fallkonstellationen, die beim Import von Waren und der Entstehung der Systembeteiligungspflicht der Verpackungen dieser Waren zu berücksichtigen sind, dargestellt.

Erweiterung des Service beim Telefonischen Support der ZSVR

Der Service des Telefonischen Supports ist vor wenigen Wochen um die Beantwortung inhaltlicher Fragen zum Verpackungsgesetz erweitert worden. Gewerbetreibende können hier erfahren, ob sie nach dem VerpackG verpflichtet sind.
Der Service richtet sich insbesondere an die verpflichteten Unternehmen, die erstmalig auf das Verpackungsgesetz aufmerksam geworden sind und sich zusätzlich zu den auf der Webseite vorhandenen Informationen, durch ein Gespräch Wissen aufbauen wollen. Rechtsverbindliche und unternehmensspezifische Auskünfte im beratenden Sinne kann und darf die Zentrale Stelle telefonisch weiterhin dabei nicht erteilen.
Seit Mai 2019 können die Anrufer nun wählen, zu welchen Fragen sie unter der Service-Nummer 0541 34310555 Auskunft erhalten möchten: Zu technischen Fragen oder zu inhaltlichen Fragen zum Verpackungsgesetz. Dieses soll inhaltlich zu verschiedenen Themenbereichen ergänzen, so soll dem Anrufer bei übergreifenden Fragestellungen geholfen werden. Der Telefonische Support steht werktags zwischen 9 und 17 Uhr zur Verfügung.

Inbetriebnahme der Katalogdatenbank  

Am 21. Mai 2019 wurde die Datenbank zum Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen in Betrieb genommen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister verfolgt das Ziel, Informationen rund um die Anwendung des Verpackungsgesetzes zielgruppengerecht und nachvollziehbar aufzubereiten. So soll diese Verwaltungsvorschrift die Komplexitäten in der Anwendung des VerpackG für die Unternehmenspraxis reduzieren.
Über eine Volltextsuche sollen die verpflichteten Unternehmen nun nach den für sie wichtigen Produktgruppen, Produkten und Verpackungen, kombiniert mit den verschiedenen Packstoffen, den diesbezüglichen Ausprägungen, Formen und Füllgrößen suchen können. Es soll die Systembeteiligungspflicht der jeweils betrachteten Verpackungen klären helfen. 
Der Leitfaden erläutert Hintergründe und Herangehensweisen sowie den Aufbau des Katalogs, erklärt den Umgang mit den verschiedenen Verpackungsarten und enthält Erläuterungen zur konkreten Anwendung. Er bezieht auf die Anwendung der bei den Verpackungen von Lebensmittelprodukten gewählten Grenzfüllgrößen, das Verständnis zu den Verkaufseinheiten sowie den Einzelheiten zur Einordnung von Transportverpackungen. Weiterhin wird der Umgang mit im Katalog ungeregelten Fällen beschrieben. Den Erläuterungen sind für alle Produktgruppen und Branchen jeweils verdeutlichende Beispiele beigefügt. Der Leitfaden enthält außerdem einen Abschnitt zu häufig gestellten Fragen und ein Glossar. Er ist Bestandteil der Verwaltungsvorschrift. Die Kurzfassung und die Langfassung des Katalogs dürfen nicht isoliert angewendet werden, sondern immer nur in Zusammenhang mit dem Leitfaden.
Ergänzend ist geplant eine Übersicht zu den wichtigsten Punkten des Leitfadens zu veröffentlichen. Sie finden den Leitfaden hier

Hintergrund

Europaweit gilt für Verpackungen, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt über das Verpackungsgesetz (VerpackG). Die Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Produktverantwortlichen zu registrieren und damit öffentlich zu machen und über weitere Aufgaben (z. B. Datenmeldung) für Transparenz und Rechtsklarheit zu sorgen. Die weiteren ökologischen Ziele, wie u. a. die Erfüllung der Recyclingquoten und die finanzielle Förderung von nachhaltigeren Verpackungen, werden durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht.

Quelle: Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister 17.06.2019