Fachbereich Umwelt | Energie

Verfahrensabwicklung für wirtschaftliche Unternehmen im Rahmen der AbfAEV

Stuttgart, 16.04.2014
Das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat ein Schreiben zur Verfahrensabwicklung für Unternehmen welche im Rahmen der "Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen“ (Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV) nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) anzeigepflichtig sind soweit sie mit Abfällen handeln oder makeln, übermittelt.
Das Schreiben finden Sie im Download rechts.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg