Fachbereich Umwelt | Energie

Leitfaden mit Beispielen zur Verwendung des EMAS-Logos erschienen

Berlin, 27.08.2013
Die Anwender des europäischen Umweltmanagementsystems EMAS bewerten das System als hervorragend oder gut. Es hat nur einen Nachteil, es ist in der Öffentlichkeit kaum bekannt. Wie können es die EMAS-Teilnehmer schaffen, dass das Premium Umwelt-Label der EU mehr Aufmerksamkeit erhält? Gute Beispiele dafür zeigt die neue Broschüre des Umweltgutachterausschusses: „Das EMAS-Logo – Ein Leitfaden mit Verwendungsbeispielen für ausgezeichneten Umweltschutz“.
Im Rahmen einer aktuellen Umfrage des Bundesumweltministeriums unter allen deutschen EMAS-Teilnehmern bewerteten 86 % der Antwortenden das EMAS-System insgesamt als ein hervorragendes oder gutes System. Fast alle sehen allerdings Nachbesserungsbedarf beim Bekanntheitsgrad von EMAS. Dass die Öffentlichkeit nicht weiß, was EMAS ist, liegt unter anderem an den eingeschränkten Verwendungsmöglichkeiten des EMAS-Logos, das z.B. nicht auf Produkten oder deren Verpackung abgebildet werden darf.
Viele EMAS-Unternehmen und Organisationen verwenden das Logo daher in kreativer Weise, um auf die eigene Umweltleistung aufmerksam zu machen. Beispiele dazu zeigt die neue Broschüre des Umweltgutachterausschusses „Das EMAS-Logo – Ein Leitfaden mit Verwendungsbeispielen für ausgezeichneten Umweltschutz“, die jetzt erschienen ist. Die zahlreichen Abbildungen zeigen den Einfallsreichtum europäischer EMAS-Organisationen, das Logo öffentlichkeitswirksam einzusetzen.
Mit der Broschüre wird den EMAS-Anwendern Anschauungsmaterial an die Hand gegeben, um einerseits die Möglichkeiten und Grenzen der Logo-Verwendung aufzuzeigen und andererseits zum Nachahmen anzuregen.
Die neue Broschüre „Das EMAS-Logo – Ein Leitfaden mit Verwendungsbeispielen für ausgezeichneten Umweltschutz“ kann auf der EMAS-Internetseite kostenfrei bestellt werden: www.emas.de/service/bestellformular-fuer-broschuerenflyer/
EMAS steht für Eco-Management and Audit Scheme und ist ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union (Verordnung (EG) Nr. 1221/2009), das Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Branche dabei unterstützt, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.
Quelle: UGA - Umweltgutachterausschuss