Fachbereich Umwelt | Energie

VDI-Richtlinie zu Verdunstungskühlanlagen veröffentlicht

Berlin, 04.02.2015

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat die VDI-Richtlinie 2047 Blatt 2 zu Verdunstungskühlanlagen in ihrer endgültigen Fassung veröffentlicht. Die VDI-Richtlinie ist insbesondere im Zusammenhang mit der vom BMUB geplanten Verordnung über Verdunstungskühlanlagen relevant, da das BMUB in der Verordnung auf Teile der VDI-Richtlinie verweisen wird.
Nach den Legionellen-Ausbrüchen in 2010, 2012 und 2013 erarbeitete der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) die VDI-Richtlinie 2047 Blatt 2 Rückkühlwerke – Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln), um technische Regeln für einen hygienegerechten Bau und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen zu schaffen. Sie wurde im Januar 2014 als Gründruck und im Januar 2015 als Weißdruck und damit in ihrer endgültigen Fassung veröffentlicht.
Wir weisen auf die Veröffentlichung hin, weil die beiden Eckpunktepapiere des BMUB zur geplanten Verordnung über Verdunstungskühlanlagen aus dem Jahr 2014 an mehreren Stellen auf die VDI-Richtlinie 2047 Blatt 2 Bezug nahmen. Es ist demnach zu erwarten, dass sich auch der vom BMUB angekündigte Verordnungsentwurf über Verdunstungskühlanlagen auf die VDI-Richtlinie beziehen wird und Maßnahmewerte als auch Überwachungsintervalle in der Verordnung ähnlich dem Richtlinienkonzept ausgestaltet werden. Ein Arbeitsentwurf der Verordnung ist gegenwärtig seitens des BMUB für März 2015 angekündigt.
Die VDI-Richtlinie sieht bestimmte Anforderungen an die Planung, Konstruktion, Errichtung sowie den Betrieb und die Instandhaltung von Verdunstungskühlanlagen vor. Nicht erfasst sind Naturzugkühltürme mit einer Leistung von mehr als 200 Megawatt. Gegenstand der VDI-Richtlinie sind zudem Empfehlungen für die Qualifizierung von Personal zum Umgang mit den entsprechenden Hygieneanforderungen.
Besondere Bedeutung für Anlagenbetreiber dürften die Teile der VDI-Richtlinie zum Betrieb und zur Instandhaltung haben. Es werden u. a. Hygienekontrollen in Form von Inspektionen und mikrobiologischen Untersuchungen vorgeschlagen:
  • Im Kühlwasser soll in einem engen Intervall (empfohlen: monatlich, mindestens: vierteljährlich) die Konzentrationen an Legionellen und Pseudomonas aeruginosa sowie die Koloniezahl bestimmt werden. Angestrebt wird eine Legionellenkonzentration im Kühlwasser von weniger als 100 KBE/100 ml (KBE: Koloniebildende Einheit). Bei höheren Konzentrationen ist ein gestuftes Maßnahmenprogramm zur Ursachensuche und Wiederherstellung des hygienischen Betriebs vorgesehen (bei 100 bis 1.000 KBE/100 ml ist eine erneute Untersuchung vorgesehen, bei 1.000 bis 10.000 KBE/100ml soll eine sofortige Behandlung mit Bioziden erfolgen und es sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden und bei mehr als 10.000 KBE/100ml müssen unverzüglich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen und die Anlage gegebenenfalls außer Betrieb genommen werden).
  • Als weitere Möglichkeit zur Feststellung der Bakterienbelastung nennt die VDI-Richtlinie die Eigenüberwachung durch den Betreiber (betriebsinterne Kontrolle). Feste Intervalle führt die VDI-Richtlinie dafür nicht an, nennt als mögliche Option eine 14-tägige Überprüfung.
Der Weißdruck der VDI-Richtlinie kann nur direkt über den VDI erworben werden, da eine Vervielfältigung rechtlich untersagt ist.
Wir haben ein Merkblatt erstellt, welches eine erste Informationzu "Kühltürme und Legionellengefahr" gibt. Sie finden es im Download rechts.
Quelle: DIHK (839791)