Fachbereich Umwelt | Energie

Industrieemissions-Richtlinie: Umweltministerkonferenz beschließt Arbeitshilfe

Berlin, 04.11.2014

Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat auf ihrer Sitzung Ende Oktober der Veröffentlichung der Arbeitshilfe für den Vollzug der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) zugestimmt. Die Arbeitshilfe war zuletzt noch um wasserrechtliche Fragen ergänzt worden.
Darin werden die zahlreichen neuen Begriffe erläutert, die mit der Umsetzung der IE-Richtlinie in das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeführt wurden. Außerdem werden den Vollzugsbehörden Hinweise zum Umgang mit neuen Pflichten und Ermächtigungen in den genannten Gesetzen gegeben.
Diese Arbeitshilfe hat die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) im Jahr 2013 für den Vollzug der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der IED erarbeitet.
Die im Oktober 2013 veröffentlichte Version der Arbeitshilfe behandelte jedoch noch keine wasserrechtlichen Fragestellungen. Diese wurden nunmehr ergänzt und von der UMK beschlossen sowie zur Veröffentlichung freigegeben.
Sie erläutert zahlreiche Begriffe, die mit der Umsetzung der IED in das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeführt wurden. Außerdem werden den Vollzugsbehörden Hinweise zum Umgang mit neuen Pflichten und Ermächtigungen in den genannten Gesetzen gegeben.
Die Arbeitshilfe ist als „work in progress“ gedacht und soll laufend ergänzt und fortgeschrieben werden.
Im Internet kann die aktuelle Fassung der Arbeitshilfe hier abgerufen werden.
Quelle: DIHK (836941)