Fachbereich Umwelt | Energie

Allgemeine Fragen und Antworten zum Emissionshandel

Mit Beginn des Jahres 2005 haben Deutschland und die EU ein neues Instrument für den Klimaschutz eingeführt: den Emissionshandel für das Treibhausgas CO2. Seit dem sind Unternehmen der Industrie und Energiewirtschaft verpflichtet, an einem Emissionshandelssystem teilzunehmen und entsprechend ihrem CO2-Ausstoß Emissionsberechtigungen zu halten sowie auf jährlicher Basis über ihren CO2-Ausstoß Bericht zu erstatten. Der Ausstoß des klimaschädlichen Gases CO2 (Kohlendioxid), das Kraftwerke und andere Industrieanlagen an die Umwelt abgeben, soll durch dieses Instrument kosteneffizient weiter vermindert werden.
Hier können Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu diesem Thema nachlesen.
Das Umweltbundesamt hat einen Leitfaden zum Emissionshandel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 635 KB) sowie ein Merkblatt zum Anmelden eines Anlagenkontos (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 169 KB) herausgegeben, welche ebenfalls viele wichtige Informationen zum Emissionshandel beinhalten.