Fachbereich Umwelt | Energie

Baden-Württemberg: Rauchmelder in Schlaf-/Ruheräumen

Stuttgart, 22. Juli 2013
Am 16. Juli 2013 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Rauchwarnmelderpflicht, im Zuge einer Anpassung der Landesbauordnung (LBO-BW § 15 Brandschutz Absatz 7), beschlossen. Ziel einer entsprechenden Ergänzung in der Landesbauordnung ist es, die Zahl der bundesweit rund 600 Brandtoten jährlich weiter zu senken. 95 % der Brandtoten sterben nämlich nicht an Brandverletzungen sondern an den Folgen einer im Schlaf erlittenen Rauchvergiftung.
Während andere Bundesländer vergleichbare Regelungen schon seit langem in ihrem Baurecht verankert haben, hatte sich Baden-Württemberg mit der Einführung der Verpflichtung über Jahre hinweg schwer getan. Nun sollen außer in Neubauten auch in allen Altbauten bis Ende 2014 Rauchwarnmelder installiert werden.
Ein Merkblatt der IHK gibt eine erste Übersicht und Antwort zu den wesentlichen Fragen. (Siehe Download rechts)
Quelle: UM Baden-Württemberg